POP≥INSTITUT: Rechtslage Live-Streaming & Videoverwertung

Stream a little Stream of me! Seit Beginn der Pandemie boomt das Live-Streaming-Business. Für viele Musiker_innen bedeutet das Neuland. Nicht nur in Sachen Technik, sondern auch was Lizenzrechte, -verträge und Weiterverwertung betrifft, braucht es neues Know-how! Gerade jetzt, wo Festivals mit pre-recorded Live-Sets digital stattfinden, das Publikum nicht mehr in den Venues, sondern auf den Online-Plattformen zu Gast ist und viele der Inhalte lange über die Veranstaltungen hinaus im Netz verfügbar sind, gilt es zu klären: Wie ist eigentlich die Rechtslage? Was muss vertraglich geregelt werden? Was ist üblich?
Am 13. Oktober freut sich das POP≥INSTITUT deshalb ausgesprochen auf Reinher Karl (Justiziar des VUT e.V.) und begibt sich mit ihm und euch in die Gewässer des Medien- und Lizenzrechts. Reinher navigiert durch den Nebel des Jurist_innen-Deutsch, schafft Durchblick in Sachen Lizenzrecht und hat Zeit für eure Fragen zum Umschiffen von rechtlichen Problemen bei Live-Streams!
Ihr wollt dabei sein? Dann meldet euch fix per Mail an (popinstitut@rockcity.de).
Die Plätze sind begrenzt.
Die Teilnahmegebühr beträgt 10€.
____________________________
Der Speaker:
Reinher Karl ist Justiziar des VUT e.V., betreibt mit zwei Partnern seine eigene, auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei „BKP & Partner“ und lizenziert seit vielen Jahren Liveperformances für Festivalveranstalter_innen und Fernsehsender.