
Hol dir die Reisekosten deiner Auftritte zurück
Hier gibt es finanzielle Unterstützung für deine Live Gigs! Mit unseren LIVE FONDS erhältst du bis zu 70% der Kosten für nachhaltiges Touren mit dem Zug, Fahrzeuganmietungen im Inland oder Fahrt- und Übernachtungskosten bei Gigs im Ausland von RockCity zurück.
2. Förderrunde
Antragsfrist 15.07.2025 / Förderzeitraum 01.04.2025-30.06.2025
Welcher Fonds ist sinnvoll für mich?
Du reist klimafreundlich mit Bahn, Bus, Car-Sharing, Mitfahrgelegenheit oder E-Fahrzeug?
Du hast Auftritte im Ausland und neben Transfer auch Kosten für Unterkunft und Visa?
Du reist mit einem Tourbus, Transporter oder PKW innerhalb von Deutschland?
Wie hoch ist die Erstattung?
GREEN TOURING FONDS: Bis zu 70% der Gesamtkosten für Fahrkarten des ÖPNV und ÖPFV / Car-Sharing / Mitfahrgelegenheit / E-Fahrzeuge (max. 1.000,00€ pro Antrag)
INTERNATIONAL TOURING FONDS: Bis zu 50% (max. 750,00€ pro Antrag) für Transfer/Visum/Unterkunft bei Konzerten im Ausland.
ROAD TRIP FONDS: Jedes über RockCity angemietete Fahrzeug wird mit bis zu 50,00€ pro (maximal 5 Tage pro Antrag) bezuschusst.
Was muss ich beachten?
1. Förderrunde
Antragsfrist 15.04.2025 / Förderzeitraum 01.12.2024-31.03.2025
2. Förderrunde
Antragsfrist 15.07.2025 / Förderzeitraum 01.04.2025-30.06.2025
3. Förderrunde
Antragsfrist 15.10.2025 / Förderzeitraum 01.07.2025-30.09.2025
4. Förderrunde
Antragsfrist 04.12.2025 / Förderzeitraum 01.10.2025-30.11.2025
- Antragsberechtigt sind ausübende Musiker:innen, DJs und Bands jeder Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt in Hamburg. Bei Bands muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz in Hamburg haben oder der Arbeitsmittelpunkt in Hamburg nachgewiesen werden können. Eine Förderung kann nur für Bandmitglieder und ggf. für bis zu zwei Begleitpersonen (Management/Ton/Lichttechnik) mit Wohnsitz in Hamburg beantragt werden.
- Gefördert werden Live-Auftritte und-Vorhaben von Musiker:innen, Bands, DJs und sonstigen Ensembles aus dem Bereich der populären Musik, die gemäß GEMA Statuten Selbstaufführer:innen mit mindestens 80% eigenem Repertoire sind sowie künstlerische DJs. Populäre Musik meint hier alle Genres, ausgenommen Klassik, Neue Musik und Jazz. Crossover-Projekte mit den hier ausgenommen Genres werden im Einzelfall von RockCity geprüft.
- Die Förderprogramme dienen dem Ausgleich von Finanzierungslücken bei Auftrittsreisen. Es werden nur vergütete Konzerte erstattet. Auftritte ohne Vergütung kommen in die Einzelfallprüfung.
- Die Auftrittsreise(n) dürfen durch keine weitere Bundes- oder Landesförderung, wie zum Beispiel durch das Goethe-Institut oder der Behörde für Kultur und Medien Hamburg bezuschusst werden. Bei einer Förderung durch die Initiative Musik findet eine Einzelfallprüfung statt.
- Es kann je Auftritt nur eine Form der Erstattung aus dem RockCity Live Fonds gewährt werden. Entweder der GREEN TOURING FONDS, INTERNATIONAL TOURING FONDS oder der ROAD TRIP FONDS.
- Die Reisen zu den Auftritten müssen im Förderzeitraum stattgefunden haben.
- Die Reisekosten müssen vorab ausgelegt werden. Ein Antrag auf Erstattung kann erst gestellt werden, nachdem die Auftritte stattgefunden haben.
- Eine Mitgliedschaft bei RockCity Hamburg e.V. ist für die Antragsberechtigung nicht erforderlich. Ein Antrag darf grundsätzlich nur für eine:n Musiker:in oder Band gestellt werden. Bei gemeinsamen Touren mehrerer Acts müssen jeweils Einzelanträge gestellt werden.
- Darüber hinaus gelten für jeden der drei Live Fonds individuelle Voraussetzungen, die unter den jeweiligen Fonds nachzulesen sind.
- Pro Musikprojekt beträgt die maximale Förderung im Kalenderjahr 3.000,00€. Dieser Gesamtbetrag setzt sich aus den bewilligten Anträge aller drei LIVE FONDS zusammen.
- Reisen mit touristischem Charakter, Reisen zu nicht-öffentlichen bzw. privaten Auftritten (Firmen-Veranstaltungen, Geburtstage, Hochzeiten, etc.), zu Auftritten bei Rahmenveranstaltungen (Stadtfeste o.ä.), zu Auftritten mit PR-Zwecken, zu Vorhaben im schulischen Kontext oder Ausbildungszusammenhang, zu Teilnahmen an Kongressen, Symposien oder Wettbewerben.
- Veranstaltungen, die gegen die deutsche Verfassung, geltendes Recht der europäischen Union oder gegen geltende Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, sowie Veranstaltungen, die spezifische Menschengruppen ausschließen oder benachteiligen.
- Aufführungen von Werken, die diskriminierend, gewaltverherrlichend, verfassungsfeindlich, gesetzeswidrig, strafbar, rassistisch, antifeministisch oder jugendgefährdend sind.
- Anträge werden ausschließlich über das Formular entgegengenommen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge bearbeitet.
- Über den Antrag entscheidet das Team von RockCity aufgrund der eingereichten Unterlagen. In Einzelfallprüfungen oder Zweifelsfällen, kann ein Gremium zur Entscheidungsfindung hinzugezogen werden.
- Die Förderanträge können in den jeweiligen Förderzeiträumen eingereicht werden. Die eingehenden Projektanträge werden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Im Falle der Erfüllung der Anforderungen an Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit werden die Anträge bewilligt.
- Die Bewilligung und die Auszahlung erfolgt frühestens nach Ende der jeweiligen Antragsfristen.
- Bei einer über die Gesamtmittel hinausgehenden Anzahl an förderwilligen Anträgen im Förderzeitraum wird die Förderung pro rata ausgezahlt.
- Zur Abwicklung der Förderung wird ein Vertrag geschlossen. Die Auszahlung der Fördermittel ist erst nach Abschluss des Fördervertrags mit dem Verein möglich. Die Fördermittel werden gemäß dem im Fördervertrag vereinbarten Bedingungen angewiesen.
- Pro Förderrunde steht ein Gesamtbudget bereit – falls die beantragten Förderungen das Budget übersteigen, wird pro rata ausgezahlt.
- Für die Versteuerung der Förderung ist der/die Musiker:in selbst verantwortlich.
GREEN TOURING FONDS
Erstattung deiner Kosten für öffentlichen Fern- und Nahverkehr, Car-Sharing-Anmietungen und Mitfahrgelegenheiten zu deinen Konzertauftritten / Jetzt NEU: Ab sofort fördern wir auch Anmietungen von Elektro-Fahrzeugen
Der Green Touring Fonds dient der Förderung von klimafreundlichen und CO2-einsparenden beruflichen Reisen von Hamburger Musiker:innen aus dem Bereich der populären Musik zu Konzert- und Tourneeauftritten in Deutschland und Europa (*Länderliste siehe FAQ). Der Green Touring Fonds leistet einen Beitrag zur Einhaltung des festgelegten 1,5 Grad Ziels durch das Pariser Klimaabkommen und zur Reduktion klimaschädlicher Emissionen im Konzertgeschäft.
2. Förderrunde
Antragsfrist 15.07.2025 / Förderzeitraum 01.04.2025-30.06.2025
- Kopie der Tickets und/oder Rechnungen für ÖPNV / ÖPFV / Car-Sharing-Anmietungen / E-Fahrzeug-Anmietungen* / MFG**
- Kostenübersicht (siehe Vorlage im Online Formular)
- Nachweis des Konzerts (Screenshot der Website, Links o.Ä.)
* Ein Elektrofahrzeug ist definiert als ein Fahrzeug, das von einem Elektromotor angetrieben wird, der Strom aus einer Batterie bezieht und von einer externen Quelle aufgeladen werden kann
** Bei einer genutzten MFG (Mitfahrgelegenheit) verfügt die/der Antragsteller:in über eine schriftliche Abrechnung der/s jeweiligen Fahrzeuginhaber:in oder -fahrerin. Darin müssen Anmietungszeitraum, Fahrzeug, Summe, ausgewiesene Mwst. und Bandname benannt sein
- Die Unterstützung dient der Förderung von umweltbewussterem Reisen zu Auftritten.
- Die Förderung beträgt pauschal bis zu 70% der jeweiligen Gesamtkosten für die mit dem ÖPNV, ÖPFV, Car-Sharing, Mitfahrgelegenheiten oder E-Fahrzeugen zurückgelegten Konzertreisen
- Erstattet werden Fahrkarten sämtlicher deutscher und europäischer öffentlicher Personennah- und Fernverkehr-Anbieter, staatliche wie private und gemischtwirtschaftliche. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr umfasst die Verkehrsarten Eisenbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen, Hochbahnen, Kraftfahrzeuge im Linienverkehr (Busse) und Fähr-Verkehr, sofern dieser dem ÖPNV zugerechnet wird.
- Erstattet werden außerdem Rechnungen über Car-Sharing- und E-Fahrzeug-Anmietungen sowie genutzte Mitfahrgelegenheiten. Ein Elektrofahrzeug ist definiert als ein Fahrzeug, das von einem Elektromotor angetrieben wird, der Strom aus einer Batterie bezieht und von einer externen Quelle aufgeladen werden kann. Bei einer genutzten MFG (Mitfahrgelegenheit) verfügt die/der Antragsteller:in über eine schriftliche Abrechnung der/s jeweiligen Fahrzeuginhaber:in oder -fahrerin. Darin müssen Anmietungszeitraum, Fahrzeug, Summe, ausgewiesene Mwst. und Bandname benannt sein.
- Flugreisen, Taxikosten sowie Fahrrad- und Rollermietungen können nicht erstattet werden.
- Gefördert wird durch eine Festbetragsfinanzierung per einmaligem, nicht rückzahlbarem Zuschuss. Es können beliebig viele Auftritte eingereicht werden, sie können jedoch nur bis zu einer max. Fördersumme von 1.000,00 Euro pro Antragsteller:in und Förderrunde berücksichtigt werden.
- Die Förderung erfolgt ausschließlich für den Einzelfall. Die Förderung ist einmalig und es besteht kein Anspruch auf weitere Förderung und/oder Erhöhung des Förderumfangs.
INTERNATIONAL TOURING FONDS
Erstattung von Transfer, Unterkunft und Visum bei Konzerten im Ausland
Du hast mit deiner Band eine Einladung zum Konzert im Ausland, aber die Fahrt- und Übernachtungskosten sind zu teuer? Du hast eine Supportshow auf einem internationalen Festival, aber das Geld für das Visum reicht nicht? Dann lass dir die Kosten über den International Touring Fonds von RockCity erstatten: bis zu 50% (max. 750,00€ brutto pro Antrag) für Transfer/Visum/Unterkunft bei Konzerten im Ausland.
2. Förderrunde
Antragsfrist 15.07.2025 / Förderzeitraum 01.04.2025-30.06.2025
- Alle Belege zu Vergütung/Gage, Transfer, Unterkunft und Visum im Original
- Kostenübersicht (siehe Vorlage im Online Formular)
- Nachweis des Konzerts (Screenshot Website o.ä.)
Um einen Antrag zu stellen, musst du die allgemeinen Fördervorraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt für den INTERNATIONAL TOURING FONDS:
- Die entsprechenden Auftritte müssen im Ausland bzw. bei Support-Tourneen überwiegend im Ausland stattfinden.
- Bei dem Auftrittsland handelt es sich um einen Kernmarkt und/oder Zielmarkt der/des Künstler:in.
- Die Förderung dient dem Ausgleich von Finanzierungslücken bei Auftrittsreisen ins Ausland für die Bereiche Transfer/Visum/Unterkunft. Mindestens 50% der Kosten müssen selbst getragen werden.
- Wichtig: Für die Auftrittsreise habt ihr keine weitere Bundes- oder Landesförderung erhalten, wie zum Beispiel durch das Goethe-Institut oder der Behörde für Kultur und Medien.
- Sollte bereits eine Förderung durch die Initiative Musik erfolgt sein, kommt der Antrag in die Einzelfallprüfung.
ROAD TRIP FONDS
Erstattung deiner Kosten für die Anmietungen von Kraftfahrzeugen
Du hast ein Booking für ein Konzert, aber die Gage deckt die Kosten für das Fahrzeug nicht? Du hast eine Minitour in Aussicht, aber das Geld für den Tourbus fehlt? Beim Road Trip Fonds bewirbst du dich einfach via Formular um Kostenerstattung. So wird jedes über RockCity angemietete Fahrzeug mit bis zu 50,00€ pro Antmiettag (maximal 5 Tage) deiner Kosten bezuschusst.
2. Förderrunde
Antragsfrist 15.07.2025 / Förderzeitraum 01.04.2025-30.06.2025
- Kopie der Rechnung der Fahrzeugvermietung
- Kopie des Zahlungsbelegs (Kontoauszug)
- Nachweis des Konzerts (Screenshot der Website o.ä.)
Um einen Antrag zu stellen, musst du die allgemeinen Fördervorraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt für den ROAD TRIP FONDS:
- Die/der Antragsteller:in hat das Fahrzeug über RockCity angemietet und verfügt über eine schriftliche Abrechnung der/s jeweiligen Fahrzeugvermieter:in. Darin müssen Anmietungszeitraum, Fahrzeug, Summe, ausgewiesene Mwst. und Bandname benannt sein.