Antragsberechtigt sind ausübende Musiker:innen mit Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt in Hamburg, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei Bands muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz in Hamburg haben oder der Arbeitsmittelpunkt in Hamburg nachgewiesen werden können. Eine Förderung kann nur für Bandmitglieder und ggf. für bis zu zwei Begleitpersonen (Management, Ton-/Lichttechnik) mit Wohnsitz in Hamburg beantragt werden.
Gefördert werden Live-Auftritte und -Vorhaben von Künstler:innen, Bands, DJs und sonstigen Ensembles aus dem Bereich der Popularmusik. Popularmusik meint hier alle Genres, ausgenommen Klassik, Neue Musik und Jazz. Crossover-Projekte mit den hier ausgenommenen Genres werden im Einzelfall von RockCity beurteilt.
Die Förderprogramme dienen dem Ausgleich von Finanzierungslücken bei Auftrittsreisen. Es werden nur vergütete Konzerte erstattet. Auftritte ohne Vergütung kommen in die Einzelfallprüfung.
Die Auftrittsreise(n) werden durch keine weitere Bundes- oder Landesförderung, wie zum Beispiel durch das Goethe-Institut, Initiative Musik, Behörde für Kultur und Medien bezuschusst.
Es kann je Auftritt(e) nur eine Form der Erstattung aus dem RockCity Live Fonds gewährt werden. Entweder der Road Trip Fonds, der International Touring Fonds oder der Green Touring Fonds.
Die Reisen zu den Auftritten müssen im Förderzeitraum stattgefunden haben.
Die Reisekosten müssen vorab ausgelegt werden. Ein Antrag auf Erstattung kann erst gestellt werden, nachdem die Auftritte absolviert sind und die Tickets verwendet wurden.
Eine Mitgliedschaft bei RockCity Hamburg e.V. ist für die Antragsberechtigung nicht erforderlich.
Ein Antrag darf grundsätzlich nur für eine:n Musiker:in oder Band gestellt werden. Bei gemeinsamen Touren mehrerer Acts müssen jeweils Einzelanträge gestellt werden.
Darüber hinaus gelten für jeden der drei Live Fonds individuelle Voraussetzungen, die unter den jeweiligen Fonds nachzulesen sind.