ROCKCITY HAMBURG e.V.
Zentrum für Popularmusik
placeholder
Live Fonds

Hol dir die Reisekosten deiner Auftritte zurück

Hier gibt es finanzielle Unterstützung für deine Live Gigs! Mit unseren LIVE FONDS erhältst du bis zu 70% der Kosten für nachhaltiges Touren mit dem Zug, Fahrzeuganmietungen im Inland oder Fahrt- und Übernachtungskosten bei Gigs im Ausland von RockCity zurück.

Welcher Fonds ist sinnvoll für mich?

Du reist klimafreundlich mit öffentlichem Personennah- und Fernverkehr oder Car-Sharing?

Du hast Auftritte im Ausland und neben Transfer auch Kosten für Unterkunft und Visa?

Du reist mit einem Tourbus, Transporter oder PKW innerhalb von Deutschland?

Wie hoch ist die Erstattung?

GREEN TOURING FONDS: Bis zu 70% der Gesamtkosten für Fahrkarten des ÖPNV und ÖPFV / Car-Sharing (max. 1.000,00€ pro Anstragsteller:in)

INTERNATIONAL TOURING FONDS: Bis zu 50% (max. 1.000,00€ pro Person) für Transfer/Visum/Unterkunft bei Konzerten im Ausland pro Anstragsteller:in.

ROAD TRIP FONDS: Jedes angemietete Fahrzeug wird mit bis zu 50% (max. 1.000,00€ pro Antrag) bezuschusst.

Was muss ich beachten?

Fördervoraussetzungen
  • Antragsberechtigt sind ausübende Musiker:innen, DJs und Bands jeder Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt in Hamburg. Bei Bands muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz in Hamburg haben oder der Arbeitsmittelpunkt in Hamburg nachgewiesen werden können. Eine Förderung kann nur für Bandmitglieder und ggf. für bis zu zwei Begleitpersonen (Management/Ton/Lichttechnik) mit Wohnsitz in Hamburg beantragt werden.
  • Gefördert werden Live-Auftritte und-Vorhaben von Musiker:innen, Bands, DJs und sonstigen Ensembles aus dem Bereich der populären Musik. Populäre Musik meint hier alle Genres, ausgenommen Klassik, Neue Musik und Jazz. Crossover-Projekte mit den hier ausgenommen Genres werden im Einzelfall von RockCity geprüft.
  • Die Förderprogramme dienen dem Ausgleich von Finanzierungslücken bei Auftrittsreisen. Es werden nur vergütete Konzerte erstattet. Auftritte ohne Vergütung kommen in die Einzelfallprüfung.
  • Die Auftrittsreise(n) dürfen durch keine weitere Bundes- oder Landesförderung, wie zum Beispiel durch das Goethe-Institut oder der Behörde für Kultur und Medien Hamburg bezuschusst werden. Bei einer Förderung durch die Initiative Musik findet eine Einzelfallprüfung statt.
  • Es kann je Auftritt nur eine Form der Erstattung aus dem RockCity Live Fonds gewährt werden. Entweder der GREEN TOURING FONDS, INTERNATIONAL TOURING FONDS oder der ROAD TRIP FONDS.
  • Die Reisen zu den Auftritten müssen im Förderzeitraum stattgefunden haben.
  • Die Reisekosten müssen vorab ausgelegt werden. Ein Antrag auf Erstattung kann erst gestellt werden, nachdem die Auftritte stattgefunden haben.
  • Eine Mitgliedschaft bei RockCity Hamburg e.V. ist für die Antragsberechtigung nicht erforderlich. Ein Antrag darf grundsätzlich nur für eine:n Musiker:in oder Band gestellt werden. Bei gemeinsamen Touren mehrerer Acts müssen jeweils Einzelanträge gestellt werden.
  • Darüber hinaus gelten für jeden der drei Live Fonds individuelle Voraussetzungen, die unter den jeweiligen Fonds nachzulesen sind.
Ausschlusskriterien
  • Reisen mit touristischem Charakter, Vorhaben im schulischen Kontext oder Ausbildungszusammenhang, Teilnahmen an Kongressen, Symposien oder Wettbewerben.
  • Veranstaltungen, die gegen die deutsche Verfassung, geltendes Recht der europäischen Union oder gegen geltende Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, sowie Veranstaltungen, die spezifische Menschengruppen ausschließen oder benachteiligen.
  • Aufführungen von Werken, die diskriminierend, gewaltverherrlichend, verfassungsfeindlich, gesetzeswidrig, strafbar, rassistisch, antifeministisch oder jugendgefährdend sind.
Antrag
  • Anträge werden ausschließlich über das Formular entgegengenommen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge bearbeitet.
  • Antrags-/Bewilligungsverfahren folgen dem Windhundprinzip (First-come-first-served-Prinzip): Die Förderanträge können in den jeweiligen Förderzeiträumen eingereicht werden. Die eingehenden Projektanträge werden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und im Falle der Erfüllung der Anforderungen an Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit bewilligt, solange die finanziellen Mittel der jeweiligen Maßnahme dafür ausreichen.
Auszahlung
  • Zur Abwicklung der Förderung wird ein Vertrag geschlossen. Die Auszahlung der Fördermittel ist erst nach Abschluss des Fördervertrags mit dem Verein möglich. Die Fördermittel werden gemäß dem im Fördervertrag vereinbarten Bedingungen angewiesen.
  • Für die Versteuerung der Förderung ist der/die Musiker:in selbst verantwortlich.
DIE FONDS

GREEN TOURING FONDS

Erstattung deiner Kosten für öffentlichen Fern- und Nahverkehr zu deinen Konzertauftritten / Jetzt auch inkl. Car-Sharing-Anmietungen und Mitfahrgelegenheiten

Der Green Touring Fonds dient der Förderung von klimafreundlichen und CO2-einsparenden beruflichen Reisen von Hamburger Musiker:innen aus dem Bereich der populären Musik zu Konzert- und Tourneeauftritten in Deutschland und Europa (*Länderliste siehe FAQ). Der Green Touring Fonds leistet einen Beitrag zur Einhaltung des festgelegten 1,5 Grad Ziels durch das Pariser Klimaabkommen und zur Reduktion klimaschädlicher Emissionen im Konzertgeschäft.

Aktuelle Förderrunde (Zeitraum der Konzerte): 01. Januar 2024 bis 30. November 2024

Einsendung Förderantrag bis 30. November 2024

Was benötige ich für den Antrag?

    • Kopie der Tickets/Rechnungen für ÖPNV / ÖPFV / Car-Sharing / MFG

    • Kostenübersicht (siehe Vorlage im Online Formular)

    • Nachweis des Konzerts (Screenshot der Website, Links o.Ä.)

Zusätzliche Fördervoraussetzungen
  • Die Unterstützung dient der Förderung von umweltbewussterem Reisen zu Auftritten.
  • Die Förderung beträgt pauschal bis zu 70% der jeweiligen Gesamtkosten für die mit dem ÖPNV, ÖPFV, Car-Sharing oder Mitfahrgelegenheiten zurückgelegten Konzertreisen
  • Erstattet werden Fahrkarten sämtlicher deutscher und europäischer öffentlicher Personennah- und Fernverkehr-Anbieter, staatliche wie private und gemischtwirtschaftliche. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr umfasst die Verkehrsarten Eisenbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen, Hochbahnen, Kraftfahrzeuge im Linienverkehr (Busse) und Fähr-Verkehr, sofern dieser dem ÖPNV zugerechnet wird.
  • NEU: Ab der 4. Förderrunde werden außerdem Car-Sharing-Anmietungen und genutzte Mitfahrgelegenheiten anteilig erstattet. Flugreisen, Taxikosten sowie Fahrrad- und Rollermietungen können nicht erstattet werden.
  • Gefördert wird durch eine Festbetragsfinanzierung per einmaligem, nicht rückzahlbarem Zuschuss. Es können beliebig viele Auftritte eingereicht werden, sie können jedoch nur bis zu einer max. Fördersumme von 1.000,00 Euro pro Antragsteller:in und Förderrunde berücksichtigt werden.
  • Die Förderung erfolgt ausschließlich für den Einzelfall. Die Förderung ist einmalig und es besteht kein Anspruch auf weitere Förderung und/oder Erhöhung des Förderumfangs.

INTERNATIONAL TOURING FONDS

Erstattung von Transfer, Unterkunft und Visum bei Konzerten im Ausland

Du hast mit deiner Band eine Einladung zum Konzert im Ausland, aber die Fahrt- und Übernachtungskosten sind zu teuer? Du hast eine Supportshow auf einem internationalen Festival, aber das Geld für das Visum reicht nicht? Dann lass dir die Kosten über den International Touring Fonds von RockCity erstatten: bis zu 50% (max. 1.000,00€ brutto pro Person) für Transfer/Visum/Unterkunft bei Konzerten im Ausland.

Aktuelle Förderrunde: 01. Januar 2024 bis 30. November 2024

Einsendung Förderantrag bis 30. November 2024

Was benötige ich für den Antrag?
  • Alle Belege zu Vergütung/Gage, Transfer, Unterkunft und Visum im Original
  • Kostenübersicht (siehe Vorlage im Online Formular)
  • Nachweis des Konzerts (Screenshot Website o.ä.)
Zusätzliche Fördervoraussetzungen

Um einen Antrag zu stellen, musst du die allgemeinen Fördervorraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt für den INTERNATIONAL TOURING FONDS:

  • Die entsprechenden Auftritte müssen im Ausland bzw. bei Support-Tourneen überwiegend im Ausland stattfinden.
  • Bei dem Auftrittsland handelt es sich um einen Kernmarkt und/oder Zielmarkt der/des Künstler:in.
  • Die Förderung dient dem Ausgleich von Finanzierungslücken bei Auftrittsreisen ins Ausland für die Bereiche Transfer/Visum/Unterkunft. Mindestens 50 % der Kosten müssen selbst getragen werden.
  • Wichtig: Für die Auftrittsreise habt ihr keine weitere Bundes- oder Landesförderung erhalten, wie zum Beispiel durch das Goethe-Institut oder der Behörde für Kultur und Medien.
  • Sollte bereits eine Förderung durch die Initiative Musik erfolgt sein, kommt der Antrag in die Einzelfallprüfung.

ROAD TRIP FONDS

Erstattung deiner Kosten für die Anmietungen von Kraftfahrzeugen

Du hast ein Booking für ein Konzert, aber die Gage deckt die Kosten für das Fahrzeug nicht? Du hast eine Minitour in Aussicht, aber das Geld für den Tourbus fehlt? Beim Road Trip Fonds bewirbst du dich einfach via Formular um Kostenerstattung. So wird jedes angemietete Fahrzeug mit bis zu 50% deiner Kosten (maximal 1.000,00€ pro Antrag) bezuschusst.

Aktuelle Förderrunde: 01. Januar 2024 bis 30. November 2024

Einsendung Förderantrag bis 30. November 2024

Was benötige ich für den Antrag?
  • Kopie der Rechnung der Fahrzeugvermietung
  • Kopie des Zahlungsbelegs (Kontoauszug)
  • Nachweis des Konzerts (Screenshot der Website o.ä.)
Zusätzliche Fördervoraussetzungen

Um einen Antrag zu stellen, musst du die allgemeinen Fördervorraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt für den ROAD TRIP FONDS:

  • Die/der Antragsteller:in hat das Fahrzeug angemietet und verfügt über eine schriftliche Abrechnung der/s jeweiligen Fahrzeugvermieter:in. Darin müssen Anmietungszeitraum, Fahrzeug, Summe, ausgewiesene Mwst. und Bandname benannt sein.

 

 

GEFÖRDERT VON