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MOVEUP!

Hier könnt ihr als semiprofessionelle und professionelle freiberufliche Musikschaffende aus der Hansestadt Hamburg Anträge für das MOVEUP!-Stipendienprogramm stellen. Das Programm soll Musiker:innen und DJs dabei unterstützen, neue Projekte umzusetzen, zu veröffentlichen, zu promoten und wieder erfolgreich live aufzutreten. Alle Informationen und das Antragsformular findet ihr hier.

Die Bewerbungsfrist endete am 31.10.2022. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Das MOVEUP!-Stipendienprogramm von RockCity Hamburg zielt darauf ab, semiprofessionelle und professionelle freiberufliche Musikschaffende im Hamburger Raum aus dem Bereich der Popularmusik dabei zu unterstützen, ihre Arbeit, besonders im Live- und Veröffentlichungsbereich trotz Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie fortsetzen zu können. Ziele sind der Erhalt von künstlerischer Vielfalt, Zukunftsfestigkeit, Diversität und Innovation, aber auch die Schaffung neuer medialer Vertriebsformen, Veröffentlichungsformate und Kommunikationsorte. Hierbei ist ein wertschätzender Umgang mit Diversität und eine inhaltsbasierte Musikförderung die Basis unseres professionellen Handelns, bei der künstlerische Qualität und die Perspektiven der Musiker:innen im Vordergrund stehen.

Das Stipendienprogramm gliedert sich zwei Kategorien, von denen pro Person eines vergeben wird: Das Upstart-Stipendium umfasst bei Bewilligung eine Fördersumme in Höhe von einmalig EUR 6.000,00 und unterstützt Künstler:innen bei der Produktion und Komposition von musikalischen Stücken. Das Upmedia-Stipendium hingegen fördert die Multimedia-Vermarktung von Projekten mit einem Stipendium in Höhe von EUR 7.000,00. Die Bewerbungsphase endete am 31.10.2022. Eine RockCity-Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung zur Antragstellung!

  • semiprofessionelle und professionelle Musiker:innen, DJs und Musikschaffende aller Gewerke aus dem Bereich Popularmusik, die ihren Wohnsitz in Hamburg haben
  • unter Popularmusik versteht RockCity Hamburg e.V. alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig den Sparten Klassik, Jazz oder Neue Musik zugeordnet werden können
  • natürliche Personen, d.h. Musiker:innen, Komponist:innen, DJs, Produzent:innen, Textdicher:innen, Instrumentalist:innen etc. (keine GbR)
  • von der Förderung ausgeschlossen sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine direkte Förderung durch andere Neustart Kultur Programme aus Bund und Land (z.B. BV POP Stipendium) erhalten oder eine Bewerbung für dieselben Kosten bei der Initiative Musik oder Musikfonds haben. Stipendien der GEMA oder GVL sind kein Ausschlusskriterium.
  • bei den Förderentscheidungen wird in besonderem Maße darauf geachtet, die Diversität der Hamburger Musikszene abzubilden.
  • Antragsteller:innen müssen eine künstlerische Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb betreiben und belegen, entweder als semiprofessionelle oder professionelle Musiker:in
  • Antragsteller:innen müssen freiberuflich tätig sein
  • Antragsteller:innen müssen seinen/ihren ersten Wohnsitz in Hamburg haben
  • Antragsteller:innen müssen mindestens 18 Jahre alt und eine natürliche Person sein (keine GbR etc.)
  • Antragsteller:innen dürfen in den Pandemie-Jahren 2020/2021 keine Einkünfte über EUR 60.000,00 pro Jahr eingenommen haben
  • Antragsteller:innen dürfen innerhalb des Förderzeitraums kein anderes Stipendium des Bundes, der Länder oder der Kommunen in Anspruch nehmen

Projekte können sein:

Für das Upstart-Stipendium

  • Kompositions- und Produktionsvorhaben (einzeln oder im Kollektiv)
  • Audio- und audiovisuelle Aufnahmen
  • Herstellung von Ton- und Bildtonträgern

Für das Upmedia-Stipendium

PR- und/oder Marketing-Maßnahmen für z.B.

  • eine Veröffentlichung, ein neues Projekt, eine Tournee oder einen Auftritt und/oder neue Aufnahmen
  • Entwicklung eines neuen Konzepts, einer neuen Live-Show oder neuen Streaming-Formats
  • Projekte im Bereich Multi Media / Digitales
  • Ad Kampagnen
  • Creative Storytelling
  • Content Produktion (Videoproduktionen für z.B. Streaming-Formate, Social Media)
  • In dieser Kategorie werden besonders Projekte gefördert, die alle Bereiche der Popularmusik, von Musiker:innen bis Musikwirtschaft, mit multimedialen und digitalen Produktionen, sowie MusicTech Projektlösungen unterstützen (interdisziplinäre Formate).

Innovative, nachhaltige, interdisziplinäre und/oder popmusikalische Projekte, die einen hohen Grad an Technologien und digitalen Anwendungen aufweisen sowie Projekte mit weiblicher* Beteiligung, Projekte mit BIPOC-Menschen, non-binäre Personen und Personen mit körperlicher Einschränkung werden bevorzugt.

Das Projekt muss aus dem Bereich Popularmusik entspringen – Projekte aus dem Jazz/Klassik/Neue Musik können leider nicht berücksichtigt werden.

Das Projekt kann sowohl selbstgewählt (Projektstipendien) als auch durch Kooperationen gesetzt sein.

Das Projekt muss überwiegend in Hamburg realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Hamburg aufweisen.

Das Projekt ist bis zum 31.12.2022 abzuschließen. Ein Sachbericht ist bis zum 28.02.23 zuzusenden.

Anträge können ausschließlich über das Online-Formular gestellt werden. Physisch eingereichte Anträge (z.B. postalisch) werden nicht berücksichtigt.

Es können Anträge in beiden Stipendien-Kategorien gestellt werden.

Es wird nur ein Antrag pro Person bewilligt.

Nachweise Antragsteller:in:

  • Name Antragsteller:in
  • Adresse
  • Kontaktdaten
  • Bankverbindung
  • Meldebestätigung oder Personalausweis-Kopie. Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Passkopie inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit
  • Nachweis der selbstständigen künstlerischen Tätigkeit
  • Künstlerischer Lebenslauf
  • Bestätigungsschreiben über Partnerschaft in der Musikbranche (Management, Produktion, Booking, Promotion, Vertrieb, Verlag, Label)
  • Link zu Aufzeichnungen/Berichten/Kritiken/Fotos von durchgeführten Konzerten/Aufführungen/Produktionen in den Jahren 2019, 2020 und 2021
  • Link zu mindestens 3 aktuellen Veröffentlichungen von Tonträgern/Musikvideos/Downloads, nicht älter als 36 Monate
  • Link zu Nutzung von Werken/Kompositionen/Texten/Scores der Antragsteller:innen

 

Nachweise Projekt:

  • Beschreibung des Vorhabens und Projekts
  • Vorstellung beteiligte Personen/Firmen
  • tabellarische Auflistung der Ausgaben (Kostenplan)

Der Bewerbungszeitraum ist vom 14. Oktober 2022, 12.00h, bis einschließlich 31. Oktober 2022, 23.59h.

Die Projekte werden durch eine unabhängige Jury aus Expert:innen und Kenner:innen der Hamburger Musikszene sowie in Abstimmung mit der Behörde für Kultur und Medien Hamburg ausgewählt.

Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach Erteilung des Stipendienbescheids und beidseitiger Unterschrift des abzuschließenden Vertrags zwischen RockCity Hamburg e.V. und der/dem Stipendiat:in. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in einer Rate.

Das MOVEUP!-Stipendienprogramm ist abgeschlossen. Meldet euch beim RockCity-Newsletter an um über neue Förderprogramme informiert zu werden.