- Antragsteller:innen müssen eine künstlerische Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb betreiben und belegen, entweder als semiprofessionelle oder professionelle Musiker:in
- Antragsteller:innen müssen freiberuflich tätig sein
- Antragsteller:innen müssen seinen/ihren ersten Wohnsitz in Hamburg haben
- Antragsteller:innen müssen mindestens 18 Jahre alt und eine natürliche Person sein (keine GbR etc.)
- Antragsteller:innen dürfen in den Pandemie-Jahren 2020/2021 keine Einkünfte über EUR 60.000,00 pro Jahr eingenommen haben
- Antragsteller:innen dürfen innerhalb des Förderzeitraums kein anderes Stipendium des Bundes, der Länder oder der Kommunen in Anspruch nehmen
Projekte können sein:
Für das Upstart-Stipendium
- Kompositions- und Produktionsvorhaben (einzeln oder im Kollektiv)
- Audio- und audiovisuelle Aufnahmen
- Herstellung von Ton- und Bildtonträgern
Für das Upmedia-Stipendium
PR- und/oder Marketing-Maßnahmen für z.B.
- eine Veröffentlichung, ein neues Projekt, eine Tournee oder einen Auftritt und/oder neue Aufnahmen
- Entwicklung eines neuen Konzepts, einer neuen Live-Show oder neuen Streaming-Formats
- Projekte im Bereich Multi Media / Digitales
- Ad Kampagnen
- Creative Storytelling
- Content Produktion (Videoproduktionen für z.B. Streaming-Formate, Social Media)
- In dieser Kategorie werden besonders Projekte gefördert, die alle Bereiche der Popularmusik, von Musiker:innen bis Musikwirtschaft, mit multimedialen und digitalen Produktionen, sowie MusicTech Projektlösungen unterstützen (interdisziplinäre Formate).
Innovative, nachhaltige, interdisziplinäre und/oder popmusikalische Projekte, die einen hohen Grad an Technologien und digitalen Anwendungen aufweisen sowie Projekte mit weiblicher* Beteiligung, Projekte mit BIPOC-Menschen, non-binäre Personen und Personen mit körperlicher Einschränkung werden bevorzugt.
Das Projekt muss aus dem Bereich Popularmusik entspringen – Projekte aus dem Jazz/Klassik/Neue Musik können leider nicht berücksichtigt werden.
Das Projekt kann sowohl selbstgewählt (Projektstipendien) als auch durch Kooperationen gesetzt sein.
Das Projekt muss überwiegend in Hamburg realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Hamburg aufweisen.
Das Projekt ist bis zum 31.12.2022 abzuschließen. Ein Sachbericht ist bis zum 28.02.23 zuzusenden.