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31/03/2022

Ende Antragsfrist Neustarthilfe 2022

Ab sofort könnt ihr als Soloselbstständige euren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen euch über die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500€ pro Monat zur Verfügung. Gut und neu ist: Bei der Berechnung der Neustarthilfe 2022 wird lediglich der Umsatz im Vergleichs- und im Förderzeitraum zugrunde gelegt, nicht jedoch die Betriebskosten. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet im Februar. Hier geht es auf dem schnellsten Weg zum Antrag!