Die/der Antragsteller_in hat ihren/seinen Wohnsitz in Hamburg und Umgebung. Bei Bands muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz in Hamburg haben.
Die entsprechenden Auftritte müssen im Ausland bzw. bei Support-Tourneen überwiegend im Ausland stattfinden.
Bei dem Auftrittsland handelt es sich um einen Kernmarkt und/oder Zielmarkt der/des Künstler_in.
Die/der Antragsteller_in verfügt über einen schriftlichen Nachweis des jeweiligen Veranstalters. Darin müssen Ort, Datum und möglichst die Auftrittsdetails benannt sein. Ebenfalls muss eine Vergütung/Gage nachweislich erkennbar sein!
Die Förderung dient dem Ausgleich von Finanzierungslücken bei Auftrittsreisen ins Ausland für die Bereiche Transfer/Visum/Unterkunft (max. 5 Tage). Mindestens 50 % der Kosten müssen selbst getragen werden. RC-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich!
Wichtig: Für die Auftrittsreise erhaltet Ihr keine weitere Bundes- oder Landesförderung, wie zum Beispiel durch das Goethe-Institut, Initiative Musik, Kulturbehörde.