Factsheet 11.3.2020 zu Auswirkungen des Coronavirus

Liebe Mitglieder, liebe Musiker:innen, Musikschaffende,

Covid-19 hat mit steigenden Fallzahlen und Vorkehrungen direkte Auswirkungen auf eure Konzertveranstaltungen, Honorare und Gagenzahlungen – und somit auch unmittelbar auf eure finanzielle Situation! Auch in Hamburg wurde heute bekannt gegeben, dass ab sofort „eine Teilnehmerzahl ab 1000 Personen grundsätzlich zum Kriterium für die Absage von Veranstaltungen gemacht wird“ (mehr dazu). Die gute Nachricht: Staatsministerin Prof. Grütters hat soeben finanzielle Hilfen für Künstler:innen und Kulturinstitutionen zugesagt.

Künstler und Kultureinrichtungen können sich darauf verlassen, gerade mit Blick auf die Lebenssituationen und Produktionsbedingungen der Kultur-, Kreativ- und Medienbranche: Ich lasse sie nicht im Stich! Wir haben ihre Sorgen im Blick und werden uns dafür einsetzen, dass die speziellen Belange des Kulturbetriebs und der Kreativen miteinbezogen werden, wenn es um Unterstützungsmaßnahmen und Liquiditätshilfen geht.“ Sie habe deshalb in der Bundesregierung angeregt, zu den anstehenden Gesprächen über Hilfsmaßnahmen auch Vertreterinnen und Vertreter aus Kultur und Medien einzuladen. „Wir müssen auf unverschuldete Härten und Notlagen reagieren und sie ausgleichen. Das muss uns nicht nur die Wirtschaft, sondern auch unsere durch die Absagen schwer gebeutelte Kulturlandschaft wert sein“, sagte Grütters. (Mehr dazu)

Wir haben eure aktuellen Fragen im FAQ gebündelt, die bei uns in der Geschäftsstelle stündlich aufschlagen und Euch ein Factsheet gebaut, das Rat und Wissenswertes zum Thema versammelt, damit wir alle bestmöglich vorbereitet sind! Außerdem sind wir in Kontakt mit Behörden, Politik und Verbänden, um für Euch das beste Ergebnis zu erwirken! Daumen drücken!

Braucht ihr mehr Infos, Hilfe oder eine Schulter, ruft uns an!
Wir haben die Notfall-Corona-Hotline, das CORONAPHONE für eure Fragen zu CORONA und MUSIK eingerichtet: 040 / 317 16 58

1) FRAGE: Eine Veranstaltung, auf der ich spiele, wurde ohne behördliche Anordnung abgesagt. Habe ich ein Recht auf ein Ausfallhonorar?

Mehr erfahren

Im Falle des grassierenden Coronavirus regeln es die Bundesländer individuell, unter welchen Bedingungen Veranstaltungen weiter stattfinden dürfen. Das VISIONS Magazin hat eine Übersicht erstellt, die die jeweilige Situation in den Bundesländern weitestgehend aktuell zusammenfasst. (Stand 11.03.2020 / 16:28h) Von dieser Einstufung ist abhängig, ob die Absage aufgrund des Corona-Virus als „höhere Gewalt“ einzustufen ist.

Sollte euer Konzert ohne behördliche Anordnung durch die Veranstalter:innen abgesagt werden, liegt die Verantwortung auf Veranstalter-Seite, eure Gage vollständig auszuzahlen. Ihr habt in den meisten Fällen einen Schadenersatzanspruch. In vielen Verträgen sind diese folgendermaßen geregelt:

100 % bei Absage bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
70 % bei Absage bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn
50 % bei Absage bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Die Höhe des Schadensersatzes orientiert sich dann an der im Vertrag vereinbarten Künstlergage.

Quelle: www.beck-law.de

2) FRAGE: Mein Vertrag beinhaltet keine Ausfallklausel / ich habe keinen Vertrag mit der_dem Veranstalter:in geschlossen. Was kann ich tun?

Mehr erfahren

Ohne Vertrag wird eine Gagenverhandlung bei Ausfall eines Engagements rechtlich kompliziert, da ihr keine klare Grundlage für eine Verhandlung habt. Ihr könnt auf Kulanz hoffen, habt aber nichts in der Hand, falls es zum Honorarausfall kommen sollte.
All diejenigen, die mit ihren Veranstalter:innen, Agenturen, Booker:innen und Co. dieser Tage verhandeln, bitte habt Verständnis und geht solidarisch und verständnisvoll vor!

Ihr habt folgende Möglichkeiten des Umgangs:
A – wir zeigen Verständnis
B – wir erfragen die Stornierungsbedingungen
C – wir halten den Schock auf der Gegenseite aus
D – wir kommen mit einem echten Argument: Wenn die Betroffenen etwas von den durch die EU und den Bund bereitgestellten Mitteln haben wollen, dann müssen nachweisliche Forderungen auf dem Tisch liegen. Deshalb schreibt Rechnungen über Ausfallhonorare. Das ist auch für die Gegenseite von Interesse, um ihrerseits ihre Forderungen durchzusetzen.

Die beste Voraussetzung für die Möglichkeit einer Verhandlung bietet eine schriftliche Vereinbarung über das Engagement. Sollte es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen, kann auch eine E-Mail weiterhelfen, in der euer Engagement festgelegt wurde.

Generell gilt: Ist in eurem Vertrag der Fall der „höheren Gewalt“ nicht geregelt, bleibt alles weitere Verhandlungssache.

Quelle: www.beck-law.de

3) FRAGE: Greift meine Ausfallklausel im Gastspielvertrag auch im Falle der aktuellen Corona-Situation bei Absagen und Betriebsschließungen nach behördlicher Anordnung?

Mehr erfahren

Das hängt davon ab, ob euer Vertrag den Fall der “höheren Gewalt” mit einschließt. Sobald es eine behördliche Anordnung gibt, das Konzert aufgrund von Corona nicht stattfinden zu lassen, gilt dieser Fall als „höhere Gewalt“. Ohne eine entsprechende Sonderregelung habt ihr leider wenig Grundlage, auf der ihr rechtlich argumentieren könnt.

Da die Situation so speziell ist, habt ihr vielleicht Chancen auf Kulanz vonseiten der Veranstalter:innen. Geht ins Gespräch und schaut, ob es eine für beide Seiten vertretbare Lösung gibt. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass ihr keinen Vertrag mit dem Veranstalter geschlossen habt. Stick together!

Quelle: www.beck-law.de

4) FRAGE: Was passiert mit angemieteten Bussen und Equipment?

Mehr erfahren

Informiert euch rechtzeitig, unter welchen Umständen und in welchen Fristen ihr von Mietverträgen zurücktreten könnt, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen bestehen, die in naher Zukunft abgesagt werden könnten. In den meisten Mietverträgen für Busse und Equipment finden sich Regelungen zur Stornierung.

Für über RockCity angemietete Busse gelten folgende Stornierungsrichtlinien:

– Anmietungen, die ihr bei Wucherpfennig oder Enterprise getätigt habt, könnt ihr bis zum Vortag (24h vor Anmietung) kostenfrei stornieren.

– Anmietungen über Mobilespace können bis 40 Tage vor Anmietung kostenlos storniert werden. Bei kurzfristigeren Stornierungen können Kosten anfallen, die sich je nach Zeitpunkt der Stornierung staffeln. Mehr dazu findet ihr in den AGBs von Mobilespace.

Mehr auf rockcity.de

5) FRAGE: Wie steht es um eine Ausfallversicherung für Veranstalter:innen?

Mehr erfahren

Das Robert-Koch-Institut hat einen Fragenkatalog zu Vorsichtsmaßnahmen für Großveranstaltungen zusammengestellt. Damit alle trotz des Virus eine gute gemeinsame Zeit verleben können, findet ihr hier Möglichkeiten, um eure Veranstaltungen stattfinden zu lassen.

Ihr müsst individuell mit euren Versicherungen sprechen, welche Satzungen in eurem Fall greifen und welche nicht.

Laut eines Interviews mit Dipl.Wirt. Hans-Peter Schwandt im Newsletter der LiveKomm und ihrer Betriebsversicherung sind pauschale Verbote von Events aufgrund „höherer Gewalt“ mit über 1000 Gästen nicht versichert. In diesen Fällen greift eine spezielle Eventausfallversicherung – diese versichert keinen Ausfall durch Covid19.

Der Betriebsausfall durch den Coronavirus wird mitversichert, sobald er vom Robert-Koch-Institut nicht mehr als neuer Krankheitserreger gelistet, sondern als eine Form von SARS, MERS oder Influenza behandelt wird. Dann greift auch die “Betriebsschließung” für 30 Tage, die die meisten Clubbetreiber:innen in ihren Bestandsverträgen abgedeckt haben.

Aktuell ist die Schließung eines neuen Versicherungsvertrags unter Berücksichtigung von Corona nicht möglich. Es besteht aktuell ein sogenanntes Zeichnungsverbot.

Quelle: Interview der LiveKomm mit Dipl.Wirt. Hans-Peter Schwandt

6) FRAGE: Was passiert wenn ich als Selbstständige_r in Quarantäne muss?

Mehr erfahren

Wenn ihr als Selbstständige aufgrund von Corona in Quarantäne müsst, habt ihr Anspruch auf eine Entschädigung durchs Gesundheitsamt. Euer letztes Jahresgehalt legt die Höhe der Auszahlung fest. Dauert die Quarantäne länger als sechs Wochen, habt ihr ab der siebten Woche Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des für euch errechneten Krankengeldes von der zuständigen Behörde.

Den gesamten Artikel der faz findet ihr hier.

7) RockCity Tournee Fonds im 2. Quartal 2020 als Soforthilfe für tourende Musiker:innen

Mehr erfahren

Für alle, die trotz aktueller Lage auch im zweiten Quartal 2020 (1. April – 30. Juni) auf Tour sind, gilt ab April eine Sonderregelung: Anträge auf Teilerstattung der Kosten für über RockCity angemieteten Busse sowie Kosten für Touren im Ausland können unmittelbar nach Beendigung des jeweiligen Tourabschnitts beantragt werden und müssen nicht bis zum Quartalsende warten. Für Euch heißt das: Schnelles Geld in erschwerten Zeiten!

Für das erste Quartal 2020 (1. Dezember 2019 bis 31. März 2020) gilt wie gehabt die Deadline 31. März 2020.

Mehr zu den Tournee Fonds

8) We Are Open! Druckt Euch das Poster der LiveKomm aus

Mehr erfahren

Die tolle LiveKomm hat ein Poster zur Verfügung gestellt, das Besucher:innen vor dem Eintritt in eure Räumlichkeiten um Rücksichtnahme bittet.

Die Druckvorlage findet ihr hier.