Factsheet 17.03.2020 zu Auswirkungen des Coronavirus

Factsheet 17.3.2020 zu Auswirkungen des Coronavirus

Die Gesundheitsbehörde hat ab sofort ALLE Veranstaltungen in Hamburg unabhängig von der Teilnehmer:innenanzahl bis einschließlich 30. April untersagt. Das bedeutet die sofortige Schließung aller öffentlicher Einrichtungen und Angebote der kulturellen Bildung, Kunst, Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft! Die nächsten Wochen werden voraussichtlich noch enger, sogar mit Ausgangssperren ist zu rechnen, aber gemeinsam schaffen wir das! Alle Hamburger Musikschaffenden, die Hilfe brauchen: RockCity CORONAPHONE – erste Hilfe unter 040-317 16 58.

Fakt ist, wir Musikerinnen und Musiker haben keinerlei Einkommensquelle zu diesem Zeitpunkt. Auch die Nebenjobs als Instrumentallehrende, Studiomusizierende, Produzierende, Vermietende, u.v.m. fallen weitestgehend aus. Wir stellen uns auf eine Zeit ein, in der Kultur vornehmlich digital konsumiert und Merch vertrieben wird. Bis dahin gilt:

Die Allgemeinverfügung findet ihr hier im Original.

Diese behördliche Anordnung bedeutet aber auch, dass es sich bei der Corona-Epidemie und den damit einhergehenden Einbußen um höhere Gewalt handelt. Für uns Musiker:innen bedeutet das, keinen Schadensersatz mehr geltend machen zu können. Die Einrichtungen haben jetzt mehr Möglichkeiten, nicht aber die Künstler:innen. Wie lange das dauern wird, ist ungewiss! Wir brauchen Hilfe, wir schaffen Hilfe, denn wir arbeiten für euch! Drückt die Daumen!

1) Woher kommt das Geld für Selbstständige?

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GVL: Die GVL gewährt Soforthilfe i.H.v. 250,00€ pro Person für ausschließlich freiberuflich Tätige in finanzieller Notlage mit einem bestehenden GVL-Wahrnehmungsvertrag. Das Absenken des voraussichtlichen Jahreseinkommens muss in postalischer Form eingereicht werden.

KSK: Lässt sich die Schätzung des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens im laufenden Jahr nicht verwirklichen, weil zum Beispiel Aufträge storniert werden, besteht jederzeit die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden auf Antrag den geänderten Verhältnissen angepasst. Eine Absenkung der Jahres-Einkommenserwartung bis 3.900,00€ (Minimum) ist möglich. Wenn am Ende des Jahres mehr als 3.900€ erwirtschaftet worden sind, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Den Antrag findet ihr auf der KSK-Website unter diesem Link (unter „Vordrucke und Formulare“). Bestehen akute Zahlungsschwierigkeiten können individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Hierzu folgen laut KSK in Kürze weitere Informationen.

Formular “Änderungsmitteilung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens“

Jobcenter des Arbeitsamts: Auch für Selbstständige gilt: Grundsicherung ist manchmal notwendig! Ruft einfach beim Jobcenter an und erfragt, welche Dokumente beigebracht werden müssen, um eine schnelle Aufstockung zum selbstständigen Einkommen zu erhalten. Solltet ihr Grundsicherung vom Arbeitsamt (ALG II) erhalten, so kann z.B. am Jahresende oder halbjährlich selbstständig nebenbei Dazuverdientes Honorar/Geld einfach abgezogen werden! Also Achtung, alles Geld bereit halten, das ihr zurückzahlen müsst, sonst wird es eng. Bsp.: 400€ Grundsicherung + 400€ Honorar = 0€

Weiterführende wichtige Links:

Verdi

Deutsche Orchester Vereinigung

Verband der Gründer und Selbstständigen e.V.

2) CORONA Handlungsempfehlungen für Musiker:innen und selbständige Kreative

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Schaut hier einmal rein, die Creative City Berlin und der VUT haben auch einen tollen Job gemacht:

Creative City Berlin

VUT

3) Entschädigungszahlungen und Ausfallhonorare

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Genau die gibt es von der staatlichen Seite zurzeit noch nicht. Aktuell sind Maßnahmen der Künstlersozialkasse im Gespräch und auch die Bundesbeauftragte für Kultur- und Medien hat Unterstützung angekündigt. In Hamburg tagen wir mit dem Senator für Kultur und Medien Dr. Carsten Brosda heute – am Dienstag, den 17.03.2020 – danach mehr!

4) Konzertausfälle: „Höhere Gewalt“ – Vertragliche Regelungen der Parteien

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Ob ihr von der/dem Auftraggeber:in ein Ausfallhonorar bekommt, hängt von euren individuellen Vertragsbedingungen ab. Und nicht vergessen: auch mündlich oder per SMS/WhatsApp geschlossene Vereinbarungen sind wirksam. Bitte achtet beim Abschluss von neuen Verträge darauf, dass es Regelungen über Ausfallhonorare gibt. Habt ihr in einem Projekt bereits Teilleistungen erbracht, habt ihr zumindest anteilig Anspruch auf das Honorar.

Im Verhältnis der Musizierenden zu den Veranstaltenden gelten zunächst die Bestimmungen der jeweiligen Verträge oder allgemeine Geschäftsbedingungen. Dort ist häufig in einer „Force Majeure“-Klausel geregelt, was im Falle von „höherer Gewalt“ gelten soll. Sofern dies im Vertrag nicht anders definiert ist, handelt es sich bei der Corona-Epidemie um einen solchen Akt höherer Gewalt.

Bei Verträgen allerdings, die in den letzten Tagen abgeschlossen worden sind, wäre der Vorwurf denkbar, dass der Schuldner im Wissen um die anrollende Epidemie fahrlässig die Unmöglichkeit der Veranstaltung herbeigeführt hat. Bei zukünftigen Verträgen sollte das mit einer sog. „Corona-Klausel“ gelöst werden. Je nachdem auf welcher Seite des Vertrags man steht, würde man sich hiernach entweder ein Rückabwicklungsrecht einräumen lassen oder, trotz der offiziellen Untersagung, eine Vergütung zuweisen lassen.

5) Steuern und Sozialabgaben

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Bitte nehmt umgehend Kontakt zu den zuständigen Stellen auf – am besten auch schriftlich oder via ELSTER! Das Finanzamt kann Steuervorauszahlungen (u.a. für Einkommens-, Umsatz- und Körperschaftsteuer) für das Quartal 2/2020 herabstufen. Ihr könnt um Stundung fälliger Steuerzahlungen bitten und anfragen, ob ein Erlass von Säumniszuschlägen möglich ist. Auch um den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen kann gebeten werden.

6) Dokumentiert eure finanziellen Ausfälle / Schäden

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Bitte dokumentiert für etwaige Nothilfeprogramme, Ausfallfonds und co, alle finanziellen Ausfälle auf musikalischer Ebene, aber auch aus euren Nebenjobs. Dokumentiert die Veranstaltungsausfälle: Speichert und druckt Konzertabsagen, kopiert etwaige Schadensrechnungen und ordnet diese den Konzerten zu (Notiz auf Rechnung: Konzertausfall am xx.xx.2020). Sammelt eure verkündeten Monatsprogramme und markiert, welche Veranstaltungen aufgrund der Corona-Epidemie ausgefallen sind. Führt Tabellen und quantifiziert die Schadenshöhen nach Verursachungs- und Veranstaltungsdatum. Achtet auch darauf, nicht in die Gefahr der Insolvenzverschleppung zu geraten, so ihr Unternehmen habt. Und wenn es doch ganz schlimm kommt: Solltet ihr Insolvenz anmelden müssen, informiert bitte RockCity Hamburg. All diese Informationen sind für unsere Lobbyarbeit höchst relevant und wir wollen sie regelmäßig (anonym) abfragen.

7) Kurzarbeitergeld beantragen (Quelle: LIVEKOMM)

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Wenn euer Unternehmen über Festanstellungen verfügt, arbeitet euch in das Thema ein! Unter Kurzarbeit versteht man die vorübergehende Verkürzung oder Einstellung (“Kurzarbeit Null”) der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit, die sich auf den gesamten Betrieb oder bestimmte organisatorisch abgrenzbare Teile eines Betriebes erstreckt. Kurzarbeitergeld kann Arbeitsplätze sichern und hilft, die Personalkosten zu reduzieren. Das Bundeskabinett hat auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ausbreitung des Corona Virus reagiert und am 10. März 2020 beschlossen, den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern. Das neue Gesetz soll noch in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten. Die neuen Regelungen werden zunächst bis Ende 2020 gelten.

Hier solltet ihr anfangen:

Kurzarbeitergeld/Infos der Arbeitsagentur

Kurzarbeit wegen Coronavirus/Infos der Arbeitsagentur

8) Wir fordern Grundeinkommen für Künstler:innen

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Unterschreibt hier die Petition zur Einfrühung eines sechsmonatigen Grundeinkommens.

9) Einrichtung eines Ausfallfonds

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RockCity arbeitet zurzeit an der Schaffung eines Ausfallfonds für Musiker:innen in Hamburg. Wir haben zu diesem Zweck eine Spendenkampagne ins Leben gerufen und sprechen vermögende Menschen an. Heute laufen Gespräche mit dem Senator für Kultur und Medien, drückt uns und euch die Daumen. Bis dahin gilt: teilt unseren Spendenaufruf!

10) Sicherheit für verausgabte Fördermittel

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Bei einem vorzeitigen Abbruch von geförderten Kulturprojekten und Veranstaltungen aufgrund des neuartigen Coronavirus/COVID-19 soll es im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach dem öffentlichen Haushalts- und Zuwendungsrecht möglich sein, von Rückforderungen für bereits zur Projektdurchführung verausgabter Fördermittel abzusehen. Fördermittel, die infolge ausgefallener Veranstaltungen vom Zuwendungsempfänger aufgrund ersparter Ausgaben nicht benötigt werden, sollen grundsätzlich zurückerstattet werden.

11) Schärfung bestehender Programme

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Bestehende Förderprogramme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sollen geschärft werden, damit die Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen als auch insbesondere in Not geratenen Künstler:innen und anderen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberufler:innen zugutekommen können.

12) Der VUT fordert 3,9 Milliarden für die gesamte Branche! Wir sagen yesss!

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Lest hier mehr!

13) Einhaltung von Hygieneregeln: Schützt eure Organisation / euer Office

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  • – Hinweisschilder an der Tür: LIVEKOMM Plakat anbringen „WE ARE OPEN, BUT“ (wenn das bei
  • euch noch zutrifft).
  • – Desinfektionsmittel bereitstellen (wenn ihr eine geheime Quelle habt).- Regelmäßig Türgriffe und Flächen abwischen etc.- 1,5m Abstand zueinander halten, ggf. Homeoffice ermöglichen und Notfallbesetzungsplan besprechen!- Wenn ihr Mitarbeiter:innen wegen des Verdachts auf Infektion freistellen müsst, besteht die Möglichkeit einer Entschädigung bei Tätigkeitsverbot über das Gesundheitsamt.- Kommuniziert die üblichen Hygieneregeln an Mitarbeiter:innen und – wenn es sie noch gibt – Besucher:innen.Bleibt gesund! Wascht euch die Hände! Hört Musik!

14) Einrichtung der RockCity CORONA BRIGADE. Ehrenamtliches Engagement von allen ist jetzt gefragt.

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RockCity arbeitet auf Hochtouren an Maßnahmen, alternativen Verdienstwegen, Streaming Festivals und Konzerten, usw. Habt ihr Ideen, dann seid dabei. Unter music@rockcity.de könnt ihr Kontakt mit uns aufnehmen.