Neues GEMA Musikmeldesystem – bis 31. Januar Titel ergänzen!

Achtung Auftragskomponist_innen & Musikurheber_innen! In einer Infomail an ihre Mitglieder hat die GEMA über den Umstieg auf ein neues Monitoring-Musikmeldesystem  informiert. Über dieses soll künftig Musik, die in den öffentlich-rechtlichen Sendern genutzt wird, über ein Audiofingerprintsystem der Firma BMAT zuverlässig erfasst und gemeldet werden. Wichtig für alle Urheber und Verlage ist es nun, mögliche fehlende Produktionen zu ergänzen. Die von BMAT dafür genutzte Datenbank umfasst derzeit 72 Mio. Musiktitel und wurde aus all den Titeln generiert, die Phononet und den öffentlich-rechtlichen Sendern bisher vorliegen. GEMA-Mitglieder (Urheber und Verlage) und GVL-Berechtigte (Label und Produzenten) werden nun auch selbst dazu aufgefordert, den Soundfile-Upload-Service zu nutzen, damit ggfs. fehlende Titel nachgereicht werden können. Um noch für die Verteilung des Geschäftsjahres 2019 im Hörfunk und Fernsehen berücksichtigt zu werden, gilt die Frist vom 31.01.2020. Die GEMA hat angekündigt in Kürze eine FAQ herauszugeben, um offene Fragen zu beantworten!