Europäischer Gerichtshof fällt Urteil zu Musiksampling!

Der Europäische Gerichtshof hat am Montag ein wegweisendes Urteil in der Frage gefällt, unter welchen Bedingungen Sampling ohne Einwilligung eines Urhebers strafbar ist. Grundlage war der Rechtsstreit zwischen dem Produzent Moeses Pelham und Kraftwerk. Das nun gefällte Urteil besagt, dass ein Sampling „in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form“ der Kunstfreiheit obliegt. Jede andere Form des Samplings, in dem Teile, auch nur Fragmente aus geschützen Werken übernommen würden, seien dagegen strafbar, denn „[wenn] Urheber und ausübende Künstler weiter schöpferisch und künstlerisch tätig sein sollen, müssen sie für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung erhalten!“

Hier gibt es das Urteil in ganzer Länge.