FAQs Hamburger Gagenfonds

Stand: 11.11.2020

1. Was ist neu seit der Erweiterung der Kriterien vom 04.11.2020?

Wohnortregelung bei Bands
Bisher wurde die gesamte Band als nicht förderwürdig eingestuft, wenn auch nur ein Mitglied nicht in Hamburg/Umland gemeldet ist. Jetzt neu: Für Bands mit Mitgliedern, die weder in Hamburg noch im Umland gemeldet sind, gilt: Die Band kann Förderung beantragen, erhält aber nur Förderung für die Mitglieder, die in Hamburg gemeldet sind. Nach wie vor gilt: Das Mitglied der Band, welches den Antrag einreicht, muss in Hamburg gemeldet sein.
Beispiel: Band XY hat 3 Mitglieder. 2 von ihnen sind in Hamburg gemeldet 1 in Münster. Durch die neue Regelung kann die Band einen Antrag auf Förderung stellen, jedoch nur eine maximale Aufstockung auf 500 Euro (also max. 250 Euro pro Person), da nur 2 der Mitglieder in Hamburg gemeldet sind. Wären alle 3 Mitglieder in Hamburg gemeldet, könnten sie eine Aufstockung auf max. 750 Euro beantragen (bei max. 250 Euro pro Person).
Zusatz: Die 50%-Regelung für Bands mit Mitgliedern aus dem Umland Hamburg bleibt bestehen.

Nachweis einer Veröffentlichung ODER eine/s professionelle/n wirtschaftlichen Partner:in
Musiker:innen, die in den letzten 36 Monaten keine Veröffentlichung hatten (z.B. Sidemusiker:innen, u.a.), können jetzt alternativ zum Nachweis der Veröffentlichung den Nachweis der Zusammenarbeit mit einer/m professionellen wirtschaftlichen Partner:in erbringen, wie z.B. professionelle/r Auftraggeber:in, Künstler:innenvermittlung, Bookingagentur. Als Nachweis der Zusammenarbeit gilt: Name und Link zur Website der Partner:in und Vertrag über die Zusammenarbeit.

Auch öffentliche Rahmenveranstaltungen sind Nachweise für gespielte Konzerte in 2019
Ab sofort gelten Konzerte, Festivalauftritte, Supportshows UND öffentliche Rahmenveranstaltungen (also z.B. Straßenfeste, öffentlich zugängliche Promo-Events, etc.) als Nachweis für gespielte Konzerte von Musiker:innen in 2019.

Zuschauer:innennachweis jetzt auch durch Konzerte aus 2018 möglich
Der Nachweis der Zuschauer:innenzahl ist ab sofort durch Konzerte aus den Jahren 2018 UND 2019 möglich. Achtung: HIER können keine öffentlichen Rahmenveranstaltungen, Festival- und Supportgigs als Nachweis der durchschnittlichen Zuschauer:innenzahl berücksichtigt werden.

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2. Kann ich als Management, Veranstalter:in, Booker:in Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an Musiker:innen, Bands, Musikprojekte, Kollektive und künstlerische DJs. Management, Veranstalter:innen und Booker:innen können hier keine Förderung beantragen.

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3. Kann ich als Management den Antrag ausfüllen?

Der Antrag kann für Musiker:innen/DJs/Bands/Musikporjekte/Kollektive in deren Namen gestellt werden. Der Antrag muss aber aus der Perspektive der/des Musikers:in, der Band bzw. einem Mitglied der Band oder der/des DJs ausgefüllt werden.

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4. Kann ich für ausgefallen Konzerte/DJ-Gigs Förderung beantragen?

Für ausgefalle Konzerte/DJ-Gigs kann keine Förderung beantragt werden!

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5. Kann ich für Ausfallgagen eine Förderung beantragen?
Ausfallgagen für abgesagte Konzerte und DJ-Sets können durch den Hamburger Gagenfonds nicht aufgestockt werden. Förderung kann nur für gespielte Konzerte/DJ-Sets beantragt werden.

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6. Welche Unterlagen/Nachweise muss ich einreichen?
Die Nachweise für Musiker:innen, Bands, Projekte und Kollektive findet ihr hier in unseren Richtlinien. Die Nachweise für DJs findet ihr hier in unseren Richtlinien.

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7. Kann ich Anträge für digitale Konzerte/DJ-Sets stellen?
Ja, kannst du! Sogar rückwirkend bis zum 13. März 2020.

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8. Kann ich einen Antrag für Gigs außerhalb Hamburgs stellen?
Ja, kannst du! Du musst in Hamburg gemeldet sein, dein Konzert/DJ-Set kann jedoch virtuell oder physisch woanders stattgefunden haben.

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9. Was ist, wenn ich als Musiker:in/künstlerische_r DJ nicht in Hamburg gemeldet bin?
Du kannst leider keinen Antrag beim Hamburger Gagenfonds stellen, wenn du nicht in Hamburg gemeldet bist. Da die Förderung von der Stadt Hamburg kommt, musst du auch hier gemeldet sein. Denn es gilt: Es sollen die Menschen gefördert werden, die auch hier ihre Steuern zahlen.

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10. Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich meinen Zweitwohnsitz in Hamburg habe?
Du kannst leider keinen Antrag beim Hamburger Gagenfonds stellen, wenn Hamburg „nur“ dein Zweitwohnsitz ist. Dein Erstwohnsitz muss Hamburg sein.

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11. Was ist, wenn nicht alle in der Band in Hamburg gemeldet sind?
Bisher wurde die gesamte Band als nicht förderwürdig eingestuft, wenn auch nur ein Mitglied nicht in Hamburg/Umland gemeldet ist. Jetzt neu: Für Bands mit Mitgliedern, die weder in Hamburg noch im Umland gemeldet sind, gilt: Die Band kann Förderung beantragen, erhält aber nur Förderung für die Mitglieder, die in Hamburg gemeldet sind. Nach wie vor gilt: Das Mitglied der Band, welches den Antrag einreicht, muss in Hamburg gemeldet sein.
Zusatz: Die 50%-Regelung für Bands mit Mitgliedern aus dem Umland Hamburg bleibt bestehen.

Beispiel 1: Band XY hat 3 Mitglieder. 2 von ihnen sind in Hamburg gemeldet 1 in Münster. Die Band hat 2019 durchschnittlich vor unter 200 Zuschauer:innen gespielt. Durch die neue Regelung kann die Band einen Antrag auf Förderung stellen, jedoch nur eine maximale Aufstockung auf 500 Euro (also max. 250 Euro pro Person), da nur 2 der Mitglieder in Hamburg gemeldet sind. Wären alle 3 Mitglieder in Hamburg gemeldet, könnten sie eine Aufstockung auf max. 750 Euro beantragen (bei max. 250 Euro pro Person).

Beispiel 2: Band X hat 5 Mitglieder. 3 davon sind in Hamburg gemeldet, 2 davon in Norderstedt. Die Band hat 2019 durschnittlich vor unter 200 Zuschauer:innen gespielt. Ein Antrag kann gestellt werden und maximal 1000 Euro beantragt werden. Grund: maximale Fördersummer bei Bands ist 1000 Euro.

Beispiel 3: Band Y hat 3 Mitglieder. 1 davon ist in Hamburg gemeldet, 2 davon in Norderstedt. Die Band hat 2019 durchschnittlich vor unter 200 Zuschauer:innen gespielt. Es kann ein Antrag gestellt werden und Förderung jedoch nur für die in Hamburg gemeldete Person erhalten werden, also eine max. Aufstockung auf 250 Euro.

Beispiel 4: Band Z hat 4 Mitglieder. 2 davon sind in Hamburg gemeldet, 1 im Hamburger Umland, 1 in München. Die Band hat 2019 durschnittlich vor unter 200 Zuschauer:innen gespielt. Es kann ein Antrag gestellt werden und zwar eine maximale Aufstockung auf 750 Euro. Grund: Das Mitglied aus Berlin kann grundsätzlich nicht gefördert werden. Das heißt, es bleiben noch 3 Mitglieder übrig. 2 von den 3 sind in Hamburg gemeldet, 1 im Umland. Das heißt die 50%-Regelung für das Umland tritt in Kraft.

Beispiel 5: Band YZ 4 Mitglieder. 1 davon sind in Hamburg gemeldet, 2 im Hamburger Umland, 1 in München. Es kann ein Antrag gestellt werden und Förderung jedoch nur für das Mitglied, das in Hamburg gemeldet ist. Grund: Das Mitglied aus Berlin kann grundsätzlich nicht gefördert werden. Das heißt, es bleiben noch 3 Mitglieder übrig. 1 von den 3 sind in Hamburg gemeldet, 2 im Umland. Das heißt das Kriterium der 50%-Regelung beim Umland trifft nicht zu.

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12. Muss ich die Förderung versteuern?
Ja, für die Versteuerung deiner Förderung bist du selbst verantwortlich.

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13. Kann ich im Voraus einen Förderantrag für Auftritte in der Zukunft stellen?
Für Konzerte/DJ-Sets, die in der Zukunft liegen, können keine Anträge gestellt werden. Für Konzerte, die in der Vergangenheit liegen jedoch schon. Für virtuelle Konzerte (Streams) kann rückwirkend bis zum 13. März 2020, für physische Konzerte kann rückwirkend bis zum 01. Juli 2020 ein Antrag gestellt werden. Du kannst natürlich schon alles für den Antrag zum kommenden Konzert/DJ-Set vorbereiten, dann geht das ganz schnell mit der Antragstellung.

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14. Was passiert, wenn ich Hartz IV-Empfänger:in bin? Wird mir dann der Satz gekürzt?
Ja, das kann tatsächlich passieren, dass du deine Einnahmen durch die Förderung des Hamburger Gagenfonds (bzw. insgesamt Einnahmen – Ausgaben) mit deinem ALG2-Satz gegenrechnen musst. Dennoch ermutigen wir dich den Antrag zu stellen, denn grundsätzlich ist das eine Einzelfallprüfung. Bei Fragen wende dich gerne an deine_n Sachbearbeiter:in beim Jobcenter.

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15. Was sind öffentliche Rahmenveranstaltungen?
Eine öffentliche Rahmenveranstaltung ist eine Veranstaltung, bei der die künstlerische Darbietung zwar nicht im Mittelpunkt steht, sondern der Untermalung dient, die jedoch öffentlich zugänglich ist. Das heißt die öffentliche Rahmenveranstaltung kann theoretisch von jeder_m besucht werden. Private Rahmenveranstaltungen können nicht gefördert werden!
Beispiele öffentliche Rahmenveranstaltungen: Straßenfeste, öffentlich zugängliche Promo-Events, Sportveranstaltungen, etc.
Beispiele private Rahmenveranstaltungen: Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen, Firmenveranstaltungen (nur firmeninterner Einlass), etc.

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16. Was ist, wenn ich 2019 keine Konzerte spielen konnte (Elternzeit/Krankheit/etc.)?
Melde dich gerne bei uns! Denn Ausnahmen gelten bei Elternzeit, nachgewiesener Krankheit und besonderen individuellen Vorkommnissen in 2019.

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17. Was heißt „nur 3 Konzerte/DJ-Sets pro Monat“?
Es können maximal 3 Konzerte pro Kalendermonat pro Musiker:in/künsterlische_r DJ/Band/Kollektiv/Projekt abgerechnet werden, auch wenn mehr als 3 Konzerte in einem Monat gespielt wurden.

Beispiel: Band Y hat im Juli 2020 drei physische und vier virtuelle Konzerte gespielt. Drei von diesen Konzerten können gefördert werden, nicht alle sieben.

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18. Ich bin Side-Musiker:in (d.h. in mehreren Projekten tätig/werde von anderen Musiker:innen für ihre Live-Auftritte dazu gebucht/etc.). Stelle ich selbst den Antrag auf Förderung?
Ja, wenn du als Side-Musiker:in engagiert wurdest, stellst du den Antrag unter dem Antragstyp „Musiker:in Popularmusik“ oder „Musiker:in Jazz“ und machst Angaben darüber, bei welcher Veranstaltung und mit wem du gespielt hast. Falls du deine Gage nicht von dem/der Club/Veranstalter:in erhalten hast, kannst du dir die Beästätigung über geringfügige Gage von deiner_m Auftraggeber:in über das Formular „Bestätigung über geringfügige Gagenzahlung Auftraggeber:in“ ausfüllen lassen. Das Formular findest du auch in unserem Downloadbereich auf unserer Website.

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19. Ich habe für meinen Auftritt Gage erhalten und mit dieser meine dazu gebuchten Side-Musiker:innen/DJs bezahlt. Wie stelle ich meinen Antrag?
Du erstellst dein Profil mit allen Informationen über dich und dein musikalisches Schaffen. Im Antragsbereich weist du nach, dass das Konzert stattgefunden hat (durch Link/Printmittel/Programmankündigung), dass Club/Veranstalter:in dir keine marktgerechte Gage zahlen konnte und dass du Vergütung erhalten hast (durch Rechnung/Vertrag und Quittung/Kontoauszug). In den Nachweisfeldern über die Vergütung lädst du zusätzlich Rechnung/Vertrag deiner dazu gebuchten Side-Musiker:innen/DJs hoch UND einen Nachweis über deinen Zahlungsausgang (Barquittung/Kontoauszug). Damit können wir deinen Fördersatz errechnen.

Achtung: Das gilt nur für Gagen für Musiker:innen/DJs, die mit dir auf der Bühne standen. Zahlungen an Crewmitglieder (Techniker:innen/Fahrer:innen/Mercher:innen/etc.) können nicht berücksichtigt werden!

Zusatz: Wenn die von dir dazu gebuchten Side-Musiker:innen/DJs, die du bezahlt hast, auch einen Antragstellen möchten, kannst du für sie das Formular Bestätigung über geringfügige Gagenzahlung Auftraggeber:in ausfüllen (anstelle des Veranstalter:innen/Club-Formulars).

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20. Ich habe Gage erhalten, hatte jedoch Produktionskosten/Fahrtkosten, dich ich selbst tragen musste. Kann ich das mit meiner Gage gegenrechen?
Mit dem Hamburger Gagenfonds kannst du ausschließlich deine erhalte Gage/Spende aufstocken lassen. Produktions- und/oder Fahrtkosten werden nicht gefördert.

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21. Welches Formular soll ich als „Bestätigung über geringfügige Gagen“ einreichen?
Auf unserer Website findest du zwei Formulare: Das Anlageformular: Bestätigung über geringfügige Gagenzahlung Veranstalter:in/Club und das Anlageformular: Bestätigung über geringfügige Gagenzahlung Auftraggeber:in. Wenn dir deine Vergütung von Club/Veranstalter:in ausgezahlt wurde, dann lass dir das über das Formular „Veranstalter:in/Club“ bestätigen. Wenn dir deine Vergütung nicht direkt über den/die Club/Veranstalter:in ausgezahlt wurde (z.B. wenn du als Side-Musiker:in engagiert wurdest/du als DJ für einen HipHop-Act engagiert wurdest/etc.), dann kannst du dir die Zahlung über eine geringfügige Gage von dem/der Auftraggeber:in über das Formular „Auftraggeber:in“ bestätigen lassen.

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22. Kann ich mich auch als Einzelperson bewerben, auch wenn ich in einer Band spiele?
Wenn du festes Mitglied einer Band (GbR) bist, dann kann nur ein Antrag für die gesamte Band gestellt werden. Bitte sprecht euch ab, wer von euch sich als Antragsteller:in einträgt.

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23. Wann stelle ich einen Antrag als Musiker:in, wann als Band?
Als Musiker:in beantragst du, wenn du als Solokünstler:in arbeitest und performst. Als Band beantragst du, wenn du im festen Verband (z.B. GbR) mit mindestens einer weiteren Person musikalisch arbeitest und performst.

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24. Ich bin DJ. Wann kann ich Förderung erhalten?
Du kannst als DJ einen Antrag beim Hamburger Gagenfonds stellen, wenn du nachweisen kannst, dass du als künstlerischer DJ tätig bist.

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25. Was ist ein:e künstlerische:r DJ?
Wir folgen hier den „weichen“ Kriterien der Initative Musik, die es folgendermaßen zusammenfasst: Bei künstlerischen DJs gilt, dass diese nicht „nur“ einen Tonträger abspielen, sondern mit technischen Hilfsmitteln verschiedene Musikstücke zu neuen Kompositionen zusammenmischen. (hierzu gab es auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.08.2005, Az. V R 50/04). Das Ergebnis muss einem neuen künstlerischen Produkt entsprechen.

Außerdem gelten folgende, weiche Kriterien:

  • DJ-Künstler:innen erhalten eine Gage,
    sie veröffentlichen ihre Werke auf Tonträgern (Mix-CDs im freien Handel, eigene Compilations etc.),
    DJ-Künstler:innen treten auch außerhalb von Clubs auf, z. B. auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei Radiosendern,
    sie haben ein eigenes Künstler:innenprofil im Internet (Facebook, Soundcloud, Mixcloud, Beatport etc.),
    ihre Veranstaltungen werden im Programm erwähnt,
    die Veranstaltungen werden nach GEMA-Tarif U-K abgerechnet.____________________

26. Meine Frage findet sich nicht in den FAQs. Was kann ich tun?
Falls deinen Fragen nach Lesen der Richtlinien und der FAQs nicht beantwortet werden konnte, melde dich gerne bei uns! Entweder per Mail unter gagenfonds@rockcity.de oder telefonisch unter 040 / 317 927 01 (Mo-Do von 15-17h).