+++ CORONA SONDERSEITE +++

Für Musiker:innen und Musikschaffende ist die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus existenzgefährdend. Wir möchten euch über aktuelle Entwicklungen in der Musikbranche auf dem Laufenden halten und euch News, Hilfen und Infos an die Hand geben, um diese schwere Zeit zu so unbeschadet wie möglich zu überstehen. Unser Coronaphone erreicht ihr von Montag bis Freitag von 11 bis 17 Uhr unter 040-317 16 58.

Folgt unserem Spendenaufruf! Support your local musician #musicsupportHH

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FAQs und weitere Infos

Wir haben eure aktuellen Fragen gebündelt, Rat und Wissenswertes zum Thema gesammelt, damit wir alle bestmöglich vorbereitet sind! Weiterhin findet ihr aktuelle Infos. Herunterladen könnt ihr euch die gesammelten Facts hier.

Finanzielles

Welche staatlichen und nicht rückzahlbaren Maßnahmen gibt es für Betroffene aus Kultur- und Kreativwirtschaft?

Neustartprämie für Künstler:innen und Kreative

Unter dem Namen „Neustart Kultur“ hat die Bundesregierung ein Förderprogramm geschnitzt, um die von  den Pandemiebeschränkungen besonders betroffenen Künstler:innen und Kreativen der Stadt unter die Arme zu greifen.

Mit der „Neustartprämie“ soll den Betroffenen vor allem geholfen werden, die eigene kreative Tätigkeit auch unter Corona-Bedingungen wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme der Tätigkeit vorzubereiten.
Die Voraussetzungen zur Antragstellung und das Dokument findet ihr hier.

Das Hilfspaket Kultur

Das Hilfspaket Kultur: Die Behörde für Kultur und Medien hat speziell für den Bedarf in der Kultur ein Hilfspaket Kultur im Wert von 25 Mio. Euro geschnürt. Es richtet sich an die nichtstaatlichen kulturellen Einrichtungen und Betriebe, die bereits eine regelmäßige Förderung der Behörde für Kultur und Medien erhalten oder nach den bestehenden Förderrichtlinien aufgrund der besonderen Situation förderfähig wären. Hiermit sind bspw. Privattheater, Musik-Clubs, Programmkinos, Stadtteilkulturzentren, Musikensembles und Festivals gemeint. Jüngst verkündete Hamburgs Kultursenator Dr. Carsten Brosda, die spezielle Zuwendung für die Hamburger Stadtteilkultur. Diese soll aus den neu bereitgestellten Mitteln mit 1.360.000 Euro unterstützt werden.

Jobcenter des Arbeitsamts

Jobcenter des Arbeitsamts: Auch für Selbstständige gilt: Grundsicherung ist manchmal notwendig! Ruft einfach beim Jobcenter an und erfragt, welche Dokumente beigebracht werden müssen, um eine schnelle Aufstockung zum selbstständigen Einkommen zu erhalten. Solltet ihr Grundsicherung vom Arbeitsamt (ALG II) erhalten, so kann z.B. am Jahresende oder halbjährlich selbstständig nebenbei Dazuverdientes Honorar/Geld einfach abgezogen werden! Also Achtung, alles Geld bereit halten, das ihr zurückzahlen müsst, sonst wird es eng. Bsp.: 400€ Grundsicherung + 400€ Honorar = 0€

Welche speziellen Möglichkeiten gibt es für Musiker:innen und Musikschaffenden?

Hilfsprogramm Musiker:innen der Initiative Musik

Ab Freitag, den 24. Juli 2020, um 10 Uhr bis Montag, 27. Juni 2020 um 19:59 Uhr könnt ihr euch als Solo-Musiker:innen, Bands oder Booker:innen bei der Initiative Musik  auf das durch Spenden finanzierte Hilfsprogramm bewerben. Die Auszahlung soll 1.000 Euro pro Band oder Solo-Künstler_in betragen. Über die Vergabe entscheidet eine dreiköpfige Jury.

Stipendienprogramm des Musikfonds

Der Musikfonds hat ein neues, sechsmonatiges Stipendium ausgeschrieben. Vom 03.08.2020 bis 16.08.2020 könnt ihr euren Antrag stellen. Die Stipendien sollen Musiker:innen ermöglichen, Ideen für Musik in der Zeit während und nach der Corona-Krise zu entwickeln.
Gefördert werden Recherchearbeiten, Konzepte für Musik, Kompositionsvorhaben, Vorhaben zur Weiterentwicklung der individuellen Klangsprache sowie die Produktion von medialen Inhalten.
Antragsberechtigt sind alle überwiegend freischaffenden Komponist:innen, Musiker:innen, Klangkünstler:innen und Performer:innen der aktuellen Musikszene mit Hauptwohnsitz in Deutschland.
Alles weitere findet ihr hier.

https://www.musikfonds.de/foerderung/

Musikförderung des Goethe-Instituts

Mit dem Internationalen Koproduktionsfonds (IKF) fördert das Goethe-Institut kollaborative Arbeitsprozesse und Neuproduktionen von Künstler:innen in den Bereichen Musik, Theater, Tanz und Performance. Für die professionellen Musiker:innen und Komponist:innen unter euch gibt es zudem die Möglichkeiten der Förderung von Arbeitsaufenthalten im Ausland sowie in Deutschland. Trotz der pandemiebedingten Einschränkungen ist auch weiterhin eine Reisekostenförderung möglich.

Alle Infos gibt es hier.

Die Corona-Gutscheinlösung für Tickets

Die Corona-Gutscheinlösung für Tickets: Selbstvermarkter:innen und Veranstalter:innen können jetzt Gutscheine anstatt Bargeld für ausfallende Veranstaltungen ausgeben. Das Bundeskabinett hat am 9. April 2020 eine entsprechende Änderung des Veranstaltungsvertragsrechts beschlossen. Inhaber:innen eines Gutscheins sollen aber auch berechtigt sein, eine Auszahlung zu verlangen, wenn dies für sie aufgrund der persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst werden kann.

GEMA

Der Corona Schutzschirm Live der GEMA
Die hier zur Verfügung stehenden Gelder sind leider ausgeschöpft.

Der Corona Hilfsfonds der GEMA

Apple Music Hilfsfond

Vergangene Programme, Stipendien und Ausschreibungen

HCS

HCS: Der Senat hat gemeinsam mit der IFB ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler die Hamburger Corona Soforthilfe aufgesetzt. Eine Antragstellung ist aktuell noch bis zum 31. Mai möglich. Wo die Soforthilfen für Kultur- und Kreativwirtschaft anderer Bundesländern zu finden sind, darüber informiert diese Seite.

HCS Inno StartUp

HCS InnoStartup: Seit dem 20. April gibt es ein weiteres Fördemodul der HCS: Das HCS InnoStartup. Antragsberechtigt sind innovative, wachstumsstarke Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf einer vom Unternehmen getätigten Eigenentwicklung basiert. Die Antragsstellung ist bis zum 31. Mai erbeten.  

GVL

Die GVL gewährt Soforthilfe i.H.v. 250,00€ pro Person für ausschließlich freiberuflich Tätige in finanzieller Notlage mit einem bestehenden GVL-Wahrnehmungsvertrag. Das Absenken des voraussichtlichen Jahreseinkommens muss in postalischer Form eingereicht werden.

Die Hamburgische Kulturstiftung

Hamburgische Kulturstiftung: Die Hamburgische Kulturstiftung hat in Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen unter dem Motto “Kunst kennt keinen Shutdown” einen Hilfsfonds initiiert. Bis zum 15. April 2020 konnten sich Künstler:innen aller Disziplinen für eine Förderung für bis zu 2.500 Euro bewerben. Es wird allerdings eine zweite Förderrunde geben – behaltet hier die Fristen für die nächste Ausschüttung im Auge. Mehr zur Ausschreibung und zum Hilfsfonds der Hamburgischen Kulturstiftung findet ihr hier.

Fonds Soziokultur

Fonds Soziokultur: Das Ad-hoc-Programm „Inter-Aktion“ will insbesondere Orte der Kultur- und Medienarbeit, soziokulturelle Zentren, Jugendkunstschulen und Einrichtungen der Kulturellen Bildung in freier Trägerschaft ansprechen, die wegen der Corona-Krise in großen Schwierigkeiten stecken. Der Antrag ist noch bis zum 2. Mai möglich.

Spotify

Spotify: Mit dem Spotify “Artist Fundraising Pick” können jetzt Spendenkampagnen auf der Künstler:innen Spotify-Seite verlinkt werden. Diese können entweder zu bereits bestehenden Spendenkampagnen, die auf CashApp, GoFundMe oder PayPal.me bestehen müssen, verlinken. Falls keine individuelle Spendenkampagne im Gange ist, lässt sich auch zu verifizierten Organisationen verlinken, die am Spotify COVID-19 Music Relief Project teilnehmen (z. B. die Initiative Musik). Mehr dazu hier.

Ergänzende Maßnahmen: Mieten, Steuern & Kredite

Die Mietstundung

Die Mietstundung: Betroffene gewerbliche Mieter:innen von städtischen Immobilien können auf Antrag bei ihren jeweiligen Vermieter:innen die Miete für 3 Monate zinslos stunden und so Entlastung in der momentanen Situation erhalten. Dies ist möglich für Immobilien von Sprinkenhof, HHLA und LIG.

Die Steuerformulare

Die Steuerformulare: Unternehmen, die wegen des Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können schon jetzt zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen, z.B. die Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag, Stundung fälliger Steuerzahlungen, Erlass von Säumniszuschlägen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.Selbständig in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstler:innen sollten jetzt, wenn sie absehen können, dass sie das im Voraus gemeldete Einkommen nicht erreichen, direkt eine neue Einkommensschätzung an die Künstlersozialkasse senden. Die Künstlersozialkasse hält hierfür eine Reihe an Formularen bereit.

Gewerbetreibende

Gewerbetreibende: Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich durch die Corona-Allgemeinverfügung in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eingeschränkte Gewerbetreibende und sonstige betroffene Institutionen können bis zum 31.12.2020 einen Antrag auf Stundung oder Erlass der bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Gebühren stellen.

KFW

KFW: Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe stehen zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf bereits etablierte Förderinstrumente der KfW wie der „ERP-Gründerkredit“ oder der „KfW-Unternehmerkredit“ zur Betriebsmittelfinanzierung zur Verfügung. Informationen dazu findet ihr hier. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001

Der IFB-Förderkredit Kultur

Der IFB-Förderkredit Kultur: Zudem werden im IFB-Förderkredit Kultur insgesamt 50 Mio. Euro zur Verfügung stehen, mit denen Kulturbetriebe schnell und zusätzlich zu den Soforthilfen dringend benötigte Liquiditätshilfen erhalten. Die Hilfe steht nicht nur für Investitionen zur Verfügung, sondern auch für Betriebsmittel.

Wie kann euch RockCity jetzt finanziell helfen?

Tourneefonds

Tournee Fonds: Ab April gilt für die Tournee Fonds im zweiten Quartal 2020 (1. April – 30. Juni 2020) eine Sonderregelung: Anträge auf Teilerstattung der Stornierungskosten für abgesagte Konzerte und Tourneen aufgrund von Corona können unmittelbar beantragt werden und müssen nicht bis zum Quartalsende warten. Für euch heißt das: Schnelles Geld in erschwerten Zeiten! Also nicht zögern, sondern ran an den Antrag!

Spendenkampagne

Spendenkampagne: RockCity stellt zurzeit einen Ausfallhonorarfonds auf, der sich NUR aus Spenden zusammensetzen wird. Die ersten haben bereits gespendet und jeder Cent zählt, wenn wir schnell und unbürokratisch denjenigen helfen wollen, die vor dem Nichts stehen. Alle Spenden ab dem 13.03.2020 gehen zu 100% an Hamburger Musiker:innen in „Corona-Not“. Darin integriert ist das Programm Quaratunes, sowie die Einnahmen aus dem Soli-Merch-Shop.

Gelder aus der 1. Ausschüttungsrunde konnten bis zum einschließlich 22. Juni beantragt werden. RockCity bewilligte 65 Anträge – eine weitere Ausschüttungsrunde ist geplant.

Soli-Merchandising

Soli-Merch: Neben dem direkten Spendenweg habt ihr nun auch die Möglichkeit, die Aktion über einen Kauf in unserem neu eingerichteten kleinen, feinen Merch-Shop zu unterstützen, den die tollen Peoples von Wizard realisiert haben. Die Idee: Hamburgs Hits supporten die Szene. Ob Songs, wie „Keine Party!“, „Hauptsache nichts mit Menschen“ von der Band Deichkind oder „From Dispo To Dispo“, frei nach Mark Boombastik: Hamburg trägt Musik von hier! Ole Utikal hat das Design beigesteuert. Ein riesiges Dankeschön für all das!

Quaratunes

Quaratunes: Quaratunes ist eine Soli-Kooperation der Karsten Jahnke Konzertdirektion, PM GROUP und RockCity, die  ab sofort regelmäßig professionelle Konzerte eurer Lieblingskünstler:innen auf die heimischen Screens befördert! Neben der musikalischen Supersause könnt ihr für Hamburgs Musiker:innen und Musikschaffende spenden.

Rechtliches

Konzertausfälle: „Höhere Gewalt“ – Vertragliche Regelungen der Parteien

Ob ihr von der/dem Auftraggeber:in ein Ausfallhonorar bekommt, hängt von euren individuellen Vertragsbedingungen ab. Und nicht vergessen: auch mündlich oder per SMS/WhatsApp geschlossene Vereinbarungen sind wirksam. Bitte achtet beim Abschluss von neuen Verträge darauf, dass es Regelungen über Ausfallhonorare gibt. Habt ihr in einem Projekt bereits Teilleistungen erbracht, habt ihr zumindest anteilig Anspruch auf das Honorar.

Im Verhältnis der Musizierenden zu den Veranstaltenden gelten zunächst die Bestimmungen der jeweiligen Verträge oder allgemeine Geschäftsbedingungen. Dort ist häufig in einer „Force Majeure“-Klausel geregelt, was im Falle von „höherer Gewalt“ gelten soll. Sofern dies im Vertrag nicht anders definiert ist, handelt es sich bei der Corona-Epidemie um einen solchen Akt höherer Gewalt.

Bei Verträgen allerdings, die in den letzten Tagen abgeschlossen worden sind, wäre der Vorwurf denkbar, dass der Schuldner im Wissen um die anrollende Epidemie fahrlässig die Unmöglichkeit der Veranstaltung herbeigeführt hat. Bei zukünftigen Verträgen sollte das mit einer sog. „Corona-Klausel“ gelöst werden. Je nachdem auf welcher Seite des Vertrags man steht, würde man sich hiernach entweder ein Rückabwicklungsrecht einräumen lassen oder, trotz der offiziellen Untersagung, eine Vergütung zuweisen lassen.

Angemietete Busse und Equipment

Informiert euch rechtzeitig, unter welchen Umständen und in welchen Fristen ihr von Mietverträgen zurücktreten könnt, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen bestehen, die in naher Zukunft abgesagt werden könnten. In den meisten Mietverträgen für Busse und Equipment finden sich Regelungen zur Stornierung.

Für über RockCity angemietete Busse gelten folgende Stornierungsrichtlinien:

– Anmietungen, die ihr bei Wucherpfennig oder Enterprise getätigt habt, könnt ihr bis zum Vortag (24h vor Anmietung) kostenfrei stornieren.

– Anmietungen über Mobilespace können bis 40 Tage vor Anmietung kostenlos storniert werden. Bei kurzfristigeren Stornierungen fallen Kosten an, die sich je nach Zeitpunkt der Stornierung staffeln. Mehr dazu findet ihr in den AGBs von Mobilespace.

Ausfallversicherung für Veranstalter:innen

Das Robert-Koch-Institut hat einen Fragenkatalog zu Vorsichtsmaßnahmen für Großveranstaltungen zusammengestellt. Damit alle trotz des Virus eine gute gemeinsame Zeit verleben können, findet ihr hier Möglichkeiten, um eure Veranstaltungen stattfinden zu lassen.

Ihr müsst individuell mit euren Versicherungen sprechen, welche Satzungen in eurem Fall greifen und welche nicht.

Laut eines Interviews mit Dipl.Wirt. Hans-Peter Schwandt im Newsletter der LiveKomm und ihrer Betriebsversicherung sind pauschale Verbote von Events aufgrund „höherer Gewalt“ mit über 1000 Gästen nicht versichert. In diesen Fällen greift eine spezielle Eventausfallversicherung – diese versichert keinen Ausfall durch Covid19.

Der Betriebsausfall durch den Coronavirus wird mitversichert, sobald er vom Robert-Koch-Institut nicht mehr als neuer Krankheitserreger gelistet, sondern als eine Form von SARS, MERS oder Influenza behandelt wird. Dann greift auch die “Betriebsschließung” für 30 Tage, die die meisten Clubbetreiber:innen in ihren Bestandsverträgen abgedeckt haben.

Aktuell ist die Schließung eines neuen Versicherungsvertrags unter Berücksichtigung von Corona nicht möglich. Es besteht aktuell ein sogenanntes Zeichnungsverbot.

Quelle: Interview der LiveKomm mit Dipl.Wirt. Hans-Peter Schwandt

Selbstständige in Quarantäne

Wenn ihr als Selbstständige aufgrund von Corona in Quarantäne müsst, habt ihr Anspruch auf eine Entschädigung durchs Gesundheitsamt. Euer letztes Jahresgehalt legt die Höhe der Auszahlung fest. Dauert die Quarantäne länger als sechs Wochen, habt ihr ab der siebten Woche Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des für euch errechneten Krankengeldes von der zuständigen Behörde.

Den gesamten Artikel der faz findet ihr hier.

Weitere Infos

Eine Veranstaltung, auf der ich spiele, wurde ohne behördliche Anordnung abgesagt. Habe ich ein Recht auf ein Ausfallhonorar?

Im Falle des grassierenden Coronavirus regeln es die Bundesländer individuell, unter welchen Bedingungen Veranstaltungen weiter stattfinden dürfen. Das VISIONS Magazin hat eine Übersicht erstellt, die die jeweilige Situation in den Bundesländern weitestgehend aktuell zusammenfasst. (Stand 11.03.2020 / 16:28h) Von dieser Einstufung ist abhängig, ob die Absage aufgrund des Corona-Virus als „höhere Gewalt“ einzustufen ist.

Sollte euer Konzert ohne behördliche Anordnung durch die Veranstalter:innen abgesagt werden, liegt die Verantwortung auf Veranstalter-Seite, eure Gage vollständig auszuzahlen. Ihr habt in den meisten Fällen einen Schadenersatzanspruch. In vielen Verträgen sind diese folgendermaßen geregelt:

100 % bei Absage bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
70 % bei Absage bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn
50 % bei Absage bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Die Höhe des Schadensersatzes orientiert sich dann an der im Vertrag vereinbarten Künstlergage.

Quelle: www.beck-law.de

Mein Vertrag beinhaltet keine Ausfallklausel / ich habe keinen Vertrag mit der_dem Veranstalter:in geschlossen. Was kann ich tun?

Ohne Vertrag wird eine Gagenverhandlung bei Ausfall eines Engagements rechtlich kompliziert, da ihr keine klare Grundlage für eine Verhandlung habt. Ihr könnt auf Kulanz hoffen, habt aber nichts in der Hand, falls es zum Honorarausfall kommen sollte.
All diejenigen, die mit ihren Veranstalter:innen, Agenturen, Booker:innen und Co dieser Tage verhandeln, bitte habt Verständnis und geht solidarisch und verständnisvoll vor!

Ihr habt folgende Möglichkeiten des Umgangs:
A – wir zeigen Verständnis
B – wir erfragen die Stornierungsbedingungen
C – wir halten den Schock auf der Gegenseite aus
D – wir kommen mit einem echten Argument: Wenn die Betroffenen etwas von den durch die EU und den Bund bereitgestellten Mitteln haben wollen, dann müssen nachweisliche Forderungen auf dem Tisch liegen. Deshalb schreibt Rechnungen über Ausfallhonorare. Das ist auch für die Gegenseite von Interesse, um ihrerseits ihre Forderungen durchzusetzen.

Die beste Voraussetzung für die Möglichkeit einer Verhandlung bietet eine schriftliche Vereinbarung über das Engagement. Sollte es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen, kann auch eine E-Mail weiterhelfen, in der euer Engagement festgelegt wurde.

Generell gilt: Ist in eurem Vertrag der Fall der „höheren Gewalt“ nicht geregelt, bleibt alles weitere Verhandlungssache.

Quelle: www.beck-law.de

Greift meine Ausfallklausel im Gastspielvertrag auch im Falle der aktuellen Corona-Situation bei Absagen und Betriebsschließungen nach behördlicher Anordnung?

Das hängt davon ab, ob euer Vertrag den Fall der “höheren Gewalt” mit einschließt. Sobald es eine behördliche Anordnung gibt, das Konzert aufgrund von Corona nicht stattfinden zu lassen, gilt dieser Fall als „höhere Gewalt“. Ohne eine entsprechende Sonderregelung habt ihr leider wenig Grundlage, auf der ihr rechtlich argumentieren könnt.

Da die Situation so speziell ist, habt ihr vielleicht Chancen auf Kulanz vonseiten der Veranstalter:innen. Geht ins Gespräch und schaut, ob es eine für beide Seiten vertretbare Lösung gibt. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass ihr keinen Vertrag mit dem Veranstalter geschlossen habt. Stick together!

Quelle: www.beck-law.de

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Quaratunes

Quaratunes ist eine Soli-Kooperation der Karsten Jahnke Konzertdirektion, PM GROUP und RockCity, die  ab sofort regelmäßig professionelle Konzerte eurer Lieblingskünstler:innen auf die heimischen Screens befördert! Neben der musikalischen Supersause könnt ihr für Hamburgs Musiker:innen und Musikschaffende spenden.

Hier gibt’s alle weiteren Infos.

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Soli-Webshop

In Kooperation mit dem Merchandisinghersteller Wizard hat RockCity Hamburg e.V. einen Solidaritäts-Webshop mit und für Hamburgs Musikszene realisiert. Die Idee: Hamburgs Hits supporten die Szene. Die Band Deichkind und Künstler Mark Boombastik haben bereits Slogans beigesteuert. Beim Kauf ersteht ihr nicht nur einen schicken Hoodie oder ein aussagekräftiges Shirt, sondern tut auch direkt etwas Gutes für Hamburgs Musiker:innen und Musikschaffende. 8,50 Euro pro Shirt und 17 Euro pro Hoodie fließen beim Kauf in den RockCity-Spendentopf.

Hier könnt ihr stöbern!

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Unser Statement

Umkomplizierte und niedrigschwellige Hilfen braucht ihr als Musiker:innen momentan mehr denn je und so schnell wie möglich. Hier könnt ihr unsere Forderungen an die Politik nachlesen.

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Ergebnisse der Blitzumfrage

Vom 11.3.2020 bis zum 15.3.2020 hat RockCity eine Blitzumfrage zur Situation von Musiker:innen in Zeiten der Corona-Pandemie durchgeführt. Teilgenommen haben 260 Musiker:innen. HIER könnt ihr die Ergebnisse ansehen. Hinweis: Zum Zeitpunkt der Umfrage wurden Veranstaltungen ab 1.000 Besucher:innen verboten. Die Verfügung zur Schließung der Clubs und Konzertstätten in Hamburg trat erst nach Abschluss der Umfrage in Kraft.

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Spaß gegen den Quarantäne-Blues